Landesgericht St. Pölten
Albaner begeht drei schweren Diebstahl im Mostviertel
Wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch musste sich ein 36-jähriger Albaner vor dem Landesgericht St. Pölten verantworten. Er zeigte sich geständig, bestritt jedoch ein gewerbsmäßiges Vorgehen und spielte seine Rolle bei drei Einbrüchen im Mostviertel herunter.
AMSTETTEN. „Sie sind ein Berufseinbrecher“, konstatierte Richter Slawomir Wiaderek und verwies auf die kriminelle Karriere des Angeklagten, wonach er in Italien fünf Jahre wegen diverser Eigentumsdelikte in Haft saß. Im Jänner 2018 wurde er entlassen. Zuletzt erwischte man ihn im Sommer 2022 bei einem Einbruch in der Schweiz, wofür er im kommenden Mai noch zur Verantwortung gezogen wird. Auch zwischenzeitlich war der Albaner nicht untätig. Seinen Angaben nach kam er 2019 nach Österreich um zu arbeiten. Er wohnte bei einem Landsmann, fand jedoch keine Arbeit und hatte auch kein Geld, um wieder nach Albanien zu fahren. Außerdem hätten seine Eltern ihm von einer Heimreise abgeraten, zumal sie Opfer eines Erdbebens geworden waren und weitere Beben fürchteten. Sein Landsmann habe ihn daher zu den Einbrüchen mitgenommen, eher nur als Aufpasser, behauptete er. Warum sie dann beide in Wohnstätten eingestiegen waren, konnte der Beschuldigte nicht erklären.
Viereinhalb Jahre Haft
Zumindest drei Einbrüche konnte die Staatsanwaltschaft den Albanern zuordnen. Bewohner in Kilb, Erlauf und Strengberg wurden im Dezember 2019 Opfer des Duos, das auch teilweise nicht davor zurückschreckte, trotz Anwesenheit der Bewohner Fenster aufzubrechen und einzusteigen. Mit Golddukaten, Philharmonikern, Schmuck und Bargeld versuchten die Männer ihre finanzielle Situation aufzubessern, wobei der Gesamtwert bei rund 7.500 Euro liegt. Er hätte nur Geld für die Heimreise bekommen sollen, behauptete der 36-Jährige, doch auch das sei ihm der Komplize schuldig geblieben. In Strengberg wurden die Einbrecher von einem Bewohner gestört. „Ich hab eine Person gesehen und bin weggelaufen“, erklärte der Beschuldigte. Als zwei Tage später im Zuge einer Verkehrskontrolle ein dritter Albaner angehalten wurde, gelang es den beiden Einbrechern aus dem Auto zu flüchten. Schließlich fanden Ermittler in einem Hotelzimmer, das die beiden benutzten, einen Teil der Beute, den Tätern gelang abermals die Flucht. „Nur aus einer Notlage heraus“, versuchte der Angeklagte seine Schuld zu relativieren. Wiaderek verurteilte ihn dennoch anklagekonform zu viereinhalb Jahren Haft, wobei bei Einbrüchen in Wohnstätten ein Strafmaß von ein bis zehn Jahren vorgesehen ist. Der Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
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