Blutschande im Keller
Amstettner Josef Fritzl könnte in zwei Jahren frühzeitig entlassen werden

Im Keller dieses Hauses hielt Josef Fritzl seine Tochter und die gemeinsamen Kinder fest. Mittlerweile ist der Keller zugeschüttet und das Haus vermietet.  | Foto: BB Archiv
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  • Im Keller dieses Hauses hielt Josef Fritzl seine Tochter und die gemeinsamen Kinder fest. Mittlerweile ist der Keller zugeschüttet und das Haus vermietet.
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Aus Justizkreisen vernimmt man, dass sich Josef Fritzl in der Jusizanstalt Krems-Stein vobildlich benimmt und äußerst unauffällig ist. Nun könnte er schon bald auf freiem Fuß sein.

AMSTETTEN. Er ist der wohl prominenteste Häftling Österreichs. Der Amstettner Josef Fritzl hielt seine Tochter 24 Jahre in einem Keller-Verlies unter seinem Haus in Amstetten gefangen und zeugte mit ihr sieben Kinder. 2008 wurden seine Gräueltaten aufgedeckt.

Fritzl hat seinen Namen geändert

Im März 2009 wurde Fritzl für Mord durch Unterlassung, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung und auch Blutschande zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Derzeit sitzt er in Krems-Stein. Allerdings unter anderem Namen, diesen änderte er 2017. Im Oktober 2012 ließ sich Fritzl von seiner Frau scheiden. Durch die Scheidung verlor sie die Pension, die sie für ihren Mann bezogen hatte.

Lebenslänglich für Fritzl

Der Fall wurde aufgeklärt, nachdem eines der im Keller aufgewachsenen Kinder wegen einer lebensbedrohlichen Erkrankung vom Täter ins Krankenhaus gebracht worden war und die Ärzte dort nach ihrer Identität und derjenigen ihrer Mutter fragten, woraufhin Fritzl auch seine übrigen Opfer freiließ. Der Öffentlichkeit hatte er stets erklärt, seine Tochter sei zu einer Sekte geflohen und habe die adoptierten Kinder vor seiner Haustür ausgesetzt. Mit einer Freiheitsberaubung von fast 24 Jahren handelt es sich um einen der schwersten Fälle dieser Art in der Kriminalgeschichte Österreichs. Der Täter wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

In zwei Jahren Hoffnung auf vorzeitige Entlassung

Am 1. Dezember soll Fritzl aus dem Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher entlassen werden und in die "normale" Strafhaft wechseln. Dort könnte er nach 15 Jahren Haft (also in zwei Jahren) erstmals einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen. Begründete Hoffnung für den mittlerweile 86-jährigen Amstettner, seine letzten Lebensjahre sogar in Freiheit verbringen zu können.

Der Rückblick auf den Prozess im Jahr 2009:

Unsere Gerichtsreporterin Ilse Probst war beim Fritzl-Prozess im Gerichtssaal. Hier ihr Bericht vom 16. März 2009:

Gespannte Ruhe herrschte im Schwurgerichtssaal. Die Augen der anwesenden Journalisten wanderten zwischen ihren Schreibutensilien und einer Geschworenen hin und her, während diese das Ergebnis der Beratung über die Schuld des mittlerweile weltweit für Entsetzen sorgenden Inzestvaters von Amstetten vortrug: Acht Geschworene folgten dabei zu hundert Prozent den Anklagepunkten der St Pöltener Staatsanwältin Christiane Burkheiser, deren brillanter Anklagevortrag über das 24 Jahre dauernde Grauen der Opfer von Josef Fritzl jedem Zuhörer unter die Haut ging.

Mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe und der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher soll unter das unfassbare Verhalten des heute 74-Jährigen ein Schlussstrich gezogen werden, der es auch den Opfern ermöglicht, in ein einigermaßen normales Leben (zurück) zu finden. Trotz Nachfrage der vorsitzenden Richterin Andrea Humer erklärte der Angeklagte nach der Urteilsverkündung gleich drei Mal: „Ich nehme das Urteil an.“, und verzichtete dabei sogar auf eine Rücksprache mit Verteidiger Rudolf Mayer.

Zu Beginn des Prozesses am 16. März 2009 wies der Beschuldigte, der auf seinem Weg in den Gerichtssaal stets von mehr als zehn Justizwachebeamten umringt war, die ihn vermutlich vor zudringlichen Personen schützen sollten, sowohl den Mord an einem Neugeborenen als auch das sklavenähnliche Halten seiner mittlerweile 42-jährigen Tochter in einem Kellerverlies seines Hauses in Amstetten zurück. Zu den rund 3.000 Vergewaltigungen, zu schwerer Nötigung, Freiheitsentziehung und Blutschande bekannte er sich zunächst nur teilweise schuldig.

Das Blatt wendete sich am zweiten Verhandlungstag, als seine Tochter persönlich im Saal anwesend war, und ihren Peiniger zum ersten Mal in der Rolle des „Schwachen“ erlebte, während dieser mit dem 11 Stunden dauernden Video mit den Aussagen seines Opfers konfrontiert wurde. Am Ende dieses Prozesstages gab er zu: „Ja, es kann so gewesen sein, wie meine Tochter es im Video gesagt hat.“

Die Öffentlichkeit war von diesem Teil der Verhandlung ausgeschlossen. Nichts desto weniger schockierten jene Fakten, die die Staatsanwältin preisgab: Als das Martyrium der damals 18-Jährigen begann, „… war ich noch so klein“, und zeigte dabei etwa auf die Hälfte ihrer heutigen Größe. Damit veranschaulichte die 33-Jährige den langen Zeitraum von 24 Jahren, in denen Fritzl seine Tochter unter einem Vorwand in den Keller lockte. In einem Raum von rund 18 Quadratmetern hielt er sie jahrelang gefangen, ohne Tageslicht, ohne Strom, ohne Warmwasser und kaum einem Wort. Für die Frau bedeutete das: Licht ein – Vergewaltigung – Licht aus – Ungewissheit. Ungewissheit vor allem dahingehend, wann und ob ihr Vater wieder kommt, Angst vor seinen brutalen Vergewaltigungen inklusive perverser Sonderwünsche, die er mit entsprechenden Drohungen von ihr forderte. Strom- und Gasfallen, wie er ihr erklärte, würden jeden Fluchtversuch scheitern lassen.

Sieben Kinder gebar die Frau auf schimmliger Matratze und mit rostiger Schere in einem modrigen, feuchten, im Sommer viel zu heißen Verlies. Es waren die Kinder des eigenen Vaters, von denen eines nach der Geburt 66 Stunden mit dem Tod kämpfte. Der, unter schwerer Atemnot leidende Bub starb, weil ihm sein Erzeuger trotz Flehen der Mutter keinerlei lebensrettende Hilfe zukommen ließ. Als Mord durch Unterlassung bewerteten es die Geschworenen, denn laut neonatalem Gutachten hätte jeder Laie erkennen müssen, „…dass sich dieses Kind in Lebensgefahr befindet.“ Der Kommentar Fritzl´s zu dem unvorhergesehenen Problem: „Wie´s kommt, so kommt´s“, brachte ein Gitterbett in den Keller und „taufte“ das mit dem Tod ringende Baby und dessen Zwillingsbruder.

Einmalig machte diesen Fall die Kombination der schweren Verbrechen und der lange Zeitraum bis zu seiner Aufdeckung. Heidi Kastner versuchte als Gerichtspsychiaterin die Hintergründe und die Motivation für soviel Grausamkeit zu erklären. Fritzl, intelligent und zurechnungsfähig, habe nach negativen Erfahrungen in seiner Kindheit ein enormes Machtbedürfnis entwickelt. Aus mehreren Kindern wählte er diese Tochter, weil ihre Stärke und Sturheit eine besondere Herausforderung für ihn darstellten. Zu möglichen Schuldgefühlen befragt, gab Fritzl an, dass er mit dem Verlassen des Kellers auch seine Gedanken daran ausschaltete, denn „Glauben Sie, ich hätte oben Grillfeste feiern können, wenn ich an den Keller gedacht hätte?“

Im Keller dieses Hauses hielt Josef Fritzl seine Tochter und die gemeinsamen Kinder fest. Mittlerweile ist der Keller zugeschüttet und das Haus vermietet.  | Foto: BB Archiv
Josef F. sitzt seine Strafe in der Haftanstalt Krems-Stein ab. | Foto: Archiv

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