Amstettner Pensionist attackierte Richter via Internet
Gutachten: 82-jähriger Angeklagter aus dem Bezirk Amstetten leidet an Persönlichkeitsstörung.
BEZIRK AMSTETTEN. Wegen übler Nachrede musste sich ein 82-Jähriger am Landesgericht St. Pölten verantworten. Der Beschuldigte warf einem Richter aus dem Bezirk Amstetten vor, bei einer Verhandlung wegen eines Verkehrsunfalls, die vor Ort abgehalten wurde, eine gefälschte Skizze verwendet zu haben. Die Vorwürfe auf seiner Homepage beendete der Pensionist zuletzt mit dem Satz: „... und er mich mit krankhaftem Hass vernichten möchte!“
Mit Beugehaft gedroht
Dem Strafantrag von Staatsanwältin Christiane Burkheiser trat er forsch entgegen und auf die Frage des Richters, warum er den Beitrag trotz richterlicher Weisung nicht gelöscht habe, reagierte er mit zusätzlichen Anschuldigungen gegen den Amstettner.
Als der Richter erklärte, dass er ihn in Beugehaft nehmen müsse, meinte der 82-Jährige: „Machen Sie das!“
Er habe die Originalskizze zuhause, leider nicht dabei, könne damit jedoch beweisen, dass die verwendete Skizze eine Fälschung sei. Der Richter habe ihn damals nicht zu Wort kommen lassen, er habe ihn genötigt, einen Vergleich zu schließen und versucht, ihn zu entmündigen. Auch sein Rechtsvertreter, dem er nun nicht mehr vertraue, habe ihn gedrängt, den Vergleich zu unterschreiben.
„Für mich war es ein ganz normaler Verkehrsunfall, wobei die Skizze beim Lokalaugenschein nicht wirklich eine Bedeutung hatte“, meinte das Opfer im Zeugenstand.
In die Schranken gewiesen
Auch habe der 82-Jährige kein Wort davon gesagt, dass es sich um eine Fälschung handle und die Unterschrift beim Vergleich betreffend habe er dem Mann angeboten, eine Nacht darüber zu schlafen.
„Ich habe ihn schon nachdrücklich in die Schranken gewiesen“, da es mehrmals zu verbalen Entgleisungen des Pensionisten gekommen sei, gab der Zeuge an und verlangte abermals die Löschung des Textes und eine Unterlassung solcher Behauptungen.
Psychiatrisches Gutachten
Bereits im Vorfeld des Prozesses in St. Pölten, der vertagt werden musste, holte das Gericht ein psychiatrisches Gutachten ein. Demnach leide der Angeklagte an einer Persönlichkeitsstörung, die zu Dysfunktionalitäten führe. Er betrachte manche Dinge sehr nachhaltig als Unrecht, versuchte der Sachverständige das Verhalten des Pensionisten zu erklären.
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