Schuldbekenntnis
Bankprokurist betrog Stammkunden im Bezirk Amstetten
Als Motiv für den Betrug nannte der Angeklagte vor dem Richter eigene finanzielle Probleme.
BEZIRK. (ip) Rund 323.000 Euro steckte der Prokurist eines Geldinstitutes im Bezirk Amstetten in die eigene Tasche, indem er einem langjährigen Kunden vortäuschte, für ihn Veranlagungen durchgeführt zu haben. Es sei der Fehler seines Lebens gewesen, meinte der Beschuldigte im Prozess am Landesgericht St. Pölten. Er bedaure zutiefst und möchte den Schaden wieder gutmachen, ergänzte er sein Schuldbekenntnis, wobei es sich laut Staatsanwalt Thomas Korntheuer um das Verbrechen des schweren Betruges handelte, das mit ein bis zehn Jahren Haft zu ahnden ist.
"Finanzielle Probleme"
Zu den Aufgaben des Angestellten, der schon rund 30 Jahre im Bankgeschäft tätig war, gehörten auch die Betreuung und Beratung der Kunden, wobei ihn mit dem Opfer ein nahezu freundschaftliches Verhältnis verband, das zumindest seitens des Geprellten auf vollem Vertrauen zu seinem Kundenbetreuer und dem Bankinstitut basierte. Der Beschuldigte „nahm sich des Vermögens des treuen Kunden an“, behauptete, das Geld in bankeigene Anleihen investiert zu haben, wobei er gefälschte Belege über die Wertpapierkäufe vorlegte. Als Motiv für den Betrug nannte der Angeklagte eigene finanzielle Probleme, die er zweimal im Jahr 2015 und einmal 2017 auf diese Art zu lösen versucht habe. Wie Privatbeteiligtenvertreter Lukas Aigner erklärte, gebe es über den im Strafprozess genannten Betrag hinaus noch Rechtsstreitigkeiten, wobei sich der Gesamtschaden für seinen Mandanten auf mehr als 700.000 Euro erhöhe. Zu klären habe dies ein Zivilrechtsverfahren am Landesgericht Linz. „Aus meiner Sicht müsste die Bank für den Schaden aufkommen“, so Aigner. Immerhin sei der Beschuldigte als Vertreter des Geldinstitutes aufgetreten und habe ausschließlich mit deren Anleihen jongliert. Für das Strafverfahren sei der höhere Schadensbetrag nicht relevant, da sich das Strafmaß dadurch nicht mehr erhöhe, erklärte der Anwalt.
Das ist das Urteil
Das Geständnis, die Unbescholtenheit und eine teilweise Schadensgutmachung waren Milderungsgründe, die den Angeklagten jedoch nicht vor einem Gefängnisaufenthalt bewahrten. Von insgesamt drei Jahren Haft muss er zumindest ein Jahr hinter Gittern verbüßen (rechtskräftig).
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