Feuerwehrkommandant als Brandstifter verurteilt
Mit familiären Problemen im Kopf und "leicht beeinträchtigt" durch Alkohol legte 37-Jähriger mehrere Brände.
BEZIRK AMSTETTEN. Als „Ausdruck seiner inneren Not“ bezeichnete Gerichtsgutachter Werner Brosch die Brandlegungen eines 37-jährigen Brandschutztechnikers aus dem Bezirk Amstetten, der als Feuerwehrkommandant zu jenen Einsätzen fuhr, bei denen er selbst gezündelt hatte.
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner legte dem Beschuldigten teils versuchte, teils vollendete Brandstiftung sowie schwere Sachbeschädigung zur Last.
Die Brandserie beginnt
Die Brandserie begann am 15. Juli 2016 im Wohnort des Mannes. Bei seiner ersten Aktion hatte der Beschuldigte seiner Aussage nach brennende Papiertaschentücher in das Hackschnitzellager einer Fernwärmeanlage geworfen. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von rund 100.000 Euro.
Zündelte in eigener Wohnung
Bereits zwei Tage später folgte ein Brand in einem Lagergebäude der Gemeinde, der durch das Einschreiten aufmerksamer Fußgeher keinen größeren Schaden anrichten konnte.
Es folgten drei Brandanschläge auf die Gartenhütte eines Feuerwehrkameraden mithilfe eines Molotowcocktails beziehungsweise brennender Tücher. Schließlich steckte er einen Mistkübel in jener Wohnhausanlage in Brand, in der er selbst wohnte und zündete zweimal Gegenstände in seiner Wohnung an, wobei sich einmal sogar seine Freundin im Nebenraum aufhielt. Zuletzt brannte es am 24. September 2016 in einem Hackschnitzelbunker einer Volksschule.
Nach den Brandlegungen war der Feuerwehrmann jeweils, ohne sich umzuschauen, nach Hause gegangen und wartete auf die Alarmierung durch seine Kollegen. Bei den Brandstiftungen habe er eigentlich nicht viel überlegt, habe jedoch geschaut, dass keine Personen zu Schaden kamen.
"Erleichtert, dass es vorbei war"
„Wie ist es Ihnen gegangen, als man Sie erwischt hat?“, fragte Verteidiger Gerold Ludwig am Landesgericht St. Pölten. „Ich war erleichtert, dass es vorbei war“, meinte sein Mandant, der bislang völlig unbescholten war und sich von Jugend an bei der Feuerwehr engagierte. Er habe die Trennung von seiner Frau und damit auch von seinem Sohn im Oktober 2015 nach zehn Jahren Ehe nicht verkraftet.
Die psychiatrische Sicht
Er habe nie gelernt, über Probleme zu sprechen sowie mit Alltagskonflikten umzugehen, und wenn der innere Druck zu groß wurde, habe er durch seine Einsätze als Feuerwehrmann eine Situation herbeigeführt, die ihm vertraut war und ihm den nötigen Halt gab. „Für ihn ist sein eigenes Verhalten heute noch rätselhaft“, erklärte Gerichtsgutachter Brosch und ergänzte, dass die Persönlichkeitsstörung des Mannes therapeutisch gut behandelbar sei.
Mit drei Jahren Freiheitsstrafe (nicht rechtskräftig) endete der Prozess.
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