Flüchtlinge tauchten bei Oed ab
Für den Schlepper, der das Paar bei Oed aussteigen ließ, endete die Fahrt vor dem Richter.
BEZIRK AMSTETTEN. Mit einem Syrer und dessen schwangerer Frau in seinem Pkw fuhr ein 61-jähriger Bulgare über Rumänien nach Ungarn und dann nach Österreich, wo er schließlich in Oed angehalten wurde. Am Landesgericht St. Pölten konfrontierte ihn Staatsanwalt Patrick Hinterleitner nun mit dem Vergehen der Schlepperei, da der Beschuldigte gewusst haben muss, dass die beiden Syrer illegal nach Deutschland unterwegs waren.
Flüchtlinge verschwunden
Den Aussagen der mittlerweile nicht mehr auffindbaren Flüchtlinge zufolge habe man dem Beschuldigten 1.275 Euro für die Fahrt bezahlt. Im Prozess bestritt der Bulgare, Geld bekommen zu haben. Darüber hinaus habe das Paar an den Grenzen Ausweise vorgelegt, und als es an der rumänisch-ungarischen Grenze Probleme gab, habe das Paar dem Beamten 450 Euro gegeben, behauptete der 61-Jährige. Vor Oed habe das Paar zu streiten begonnen, daher habe er es aussteigen lassen, ergänzte er.
Reisepass sei dies jedenfalls keiner gewesen, so der Richter. Es habe sich um ein Dokument gehandelt, das die Syrer berechtigte, als Schutzbedürftige vorerst in Bulgarien bleiben zu dürfen.
Beamter wurde bestochen
„Spätestens, wenn ein Grenzwachebeamter 450 Euro für die Einreise verlangt, muss man wissen, dass da etwas nicht stimmt!“, konterte der Richter. Offenbar sei der Beamte bestochen worden. „Ich habe am Schuldspruch keinen Zweifel“, begründete er weiter sein Urteil, bei dem er dem Bulgaren eine Zusatzstrafe von einem Monat aufbrummte, nachdem der Angeklagte Ende Dezember 2014 in Deutschland ebenfalls wegen Schlepperei von acht Syrern zu zwölf Monaten verurteilt worden war. Den unbedingten Teil der Strafe hat dieser aber bereits mit der Untersuchungshaft verbüßt und wurde daher nach dem Prozess in St. Pölten auf freiem Fuß gesetzt. Nach Rücksprache mit Verfahrenshelferin Regina Krahofer nahm der Bulgare das Urteil an, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
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