Mann raste mit Auto auf Ex-Freundin und ihre 4-Jährige Tochter zu
BEZIRK AMSTETTEN. Von wüsten Drohungen begleitet verließ die Mutter einer vierjährigen Tochter mit ihrem Kind im September 2016 ihren Lebenspartner. Im Februar dieses Jahres ließ der mehrfach vorbestrafte Mann seiner Wut nochmals freien Lauf und fuhr frontal auf ein Auto zu, in dem außer der Lenkerin auch seine Ex-Freundin und seine Tochter saßen.
"Hau dich die Stiegen runter!"
Staatsanwalt Karl Fischer sprach von gefährlicher Drohung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Mit „Pass auf, dass euch kein Auto z´sammenführt!“ und „Wenn du nicht in drei Stunden fertig bist, hau ich dich die Stiegen runter!“ soll der 26-jährige Hilfsarbeiter aus dem Bezirk Amstetten versucht haben, die Frau einzuschüchtern, als diese im September ihre Sachen aus der gemeinsamen Wohnung holte. „Kann sein“, meinte der Beschuldigte im Prozess am Landesgericht St. Pölten und begründete seine vagen Angaben mit „Vergesslichkeit“.
Er hatte "hasserfüllten Blick"
Auch den Vorfall am 8. Februar versuchte er zu relativieren. Sein Wagen habe beim Wenden „geschoben“, sodass er unabsichtlich auf die Gegenfahrbahn und damit auf Kollisionskurs zu dem anderen Fahrzeug geraten sei. „So ein Blödsinn“, kommentierte der Richter.
Als absolut glaubwürdig wertete er die Aussagen der Fahrzeuglenkerin und der Ex-Freundin, die erklärte: „Ich hab seinen hasserfüllten Blick gesehen!“
Dabei sei der 26-Jährige von hinten kommend scharf am Auto ihrer Freundin vorbeigefahren, wobei er den Wagen sogar streifte. Wenige Meter vor ihnen habe er die Fahrtrichtung geändert und sei ihnen frontal entgegengekommen. Nur etwa knapp einen Meter vor ihnen habe er seinen Pkw auf seine Fahrbahn gelenkt.
Von einer Therapie, für die er bereits in einem früheren Prozess eine Weisung erhielt, will der Angeklagte nichts wissen.
Laut Bewährungshelfer habe er aufgrund seines problematischen Vorlebens mehr Angst vor einer Therapie als vor dem Gefängnis. Der Richter verurteilte ihn schließlich zu acht Monaten Haft (nicht rechtskräftig).
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