Reinheitsgehalt 90 Prozent: Dealer verkaufte in Amstetten Chrystal-Meth
Drogendealer legte nun vor dem Landesgericht seine "Lebensbeichte" ab.
BEZIRK. „Am 23. Juni hat er sein Leben aufgeräumt“, erklärte Verteidiger Josef Gallauner den Schritt seines Mandanten, der vergangenen Sommer zur Polizei ging und sein umfangreiches Geschäft mit Drogen beichtete.
Chrystal-Meth und Cannabis
Chrystal-Meth mit einem Reinheitsgehalt von rund 90 Prozent und einem Verkaufswert in Höhe von 228.000 Euro, sowie Cannabis im Wert von 7.200 Euro habe der 21-Jährige, seiner Aussage nach, in den vergangenen fünf Jahren hauptsächlich von Tschechien bezogen und im Großraum Amstetten verkauft. Der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Fischer legte dem arbeitslosen Dealer darüber hinaus Zechprellerei, sowie den Diebstahl von zwei Fahrrädern zur Last.
Drogendealer brach Lehre ab
Bereits als Schüler im Poly habe er zu kiffen begonnen und rutschte danach immer weiter in die Suchtgiftszene hinein. Eine begonnene Lehre habe er abgebrochen, in der Annahme mit Drogen wesentlich größerer Summen zu verdienen.
„Ich bin immer mehr abgestürzt“, bekannte der reumütige Dealer, der sich schließlich freiwillig in eine stationäre Therapie begab.
Das ganze Geld ist weg
„Ich habe dann selbst viel mehr konsumiert und das Geld zum Fenster hinausgehaut“, setzte er seine Lebensbeichte fort. „Ist von dem Geld noch etwas da?“, wollte Richter Markus Grünberger wissen. „Nein, alles weg!“, meinte der Angeklagte, er habe auch an Freunde Geld verteilt und schließlich selbst 100 Euro für ein Gramm Chrystal-Meth, eine der gefährlichsten Drogen, bezahlt.
Therapieplatz ist Privileg
Als „Horror“ bezeichnete der Angeklagte die ersten Tage in U-Haft, wo er einen kalten Entzug durchlebte, er habe Stimmen gehört und nicht schlafen können, schilderte er redegewandt einen Monat Aufenthalt im Gefängnis, bevor er die stationäre Therapie genehmigt erhielt. „Es ist ein Privileg, wenn Sie so etwas bekommen“, meinte Grünberger, denn immerhin koste so ein Platz dem Staat 3.000 bis 4.000 Euro pro Monat.
Mit der Freiheitsstrafe von 34 Monaten, davon 23 bedingt ermöglichte der Schöffensenat dem 21-Jährigen durch einen Strafaufschub die Fortsetzung seiner stationären Therapie, die er durch eine ambulante Therapie ergänzen muss. Das Urteil ist rechtskräftig.
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