SMS und Teelichter: Stalking trotz Kontaktverbots
Die einstweilige Verfügung des Bezirksgerichts Amstetten, sich von seiner Ex-Freundin und deren Mutter fernzuhalten, hielt einen 29-Jährigen nicht davon ab, die beiden Frauen beharrlich zu verfolgen. Trotz Geldstrafen bombardierte er seine Opfer mit E-Mails, SMS, Chat-Kontakten und Geschenken.
Mit Teelichtern, Kleidung oder Fotos, die die Frauen auf der Terrasse fanden, machte der Stalker immer wieder auf sich aufmerksam.
Er habe es nicht im Raum stehen lassen können, dass seine Ex-Freundin behauptet habe, er hätte die Beziehung beendet. Auch gegen die schlechte Nachrede seitens der Mutter der Freundin versuchte er ins Feld zu ziehen, so die Rechtfertigung des Angeklagten gegenüber dem St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek.
„Ja, natürlich weiß ich, dass ich es überzogen habe“, so das reumütige Eingeständnis des Stalkers aus dem Bezirk Amstetten, der versprach, sich künftig an das absolute Kontaktverbot zu halten. Für ihn sei die Beziehung nun ohnehin nur mehr Vergangenheit und emotional gelöst, bestätigte auch Gutachter Richard Billeth.
Wiaderek verhängte über den Beschuldigten eine Diversion mit einer Probezeit von zwei Jahren inklusive einem umfassenden Kontaktverbot, sowie einer Schadensgutmachung von 100 Euro, da sich der Mann in seiner Verzweiflung auch mit einem Farbspray über eine Plakatwand hergemacht hatte.
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