Vorsicht, Reh!
Was bei Wildunfällen zu tun ist
Wie Unfälle mit Wildtieren verhindert werden können und was im Falle des Falles zu tun ist.
BEZIRK AMSTETTEN. "Wir schießen etwa 160 Rehe im Jahr, davon sind rund zehn Prozent Wildunfälle", weiß Leopold Dorfmair, Jagdleiter in Ertl. "Unsere Strategie ist das intensivere Bejagen entlang der Straßen, um Tierleid zu vermeiden", fügt er hinzu und appelliert an die Autofahrer, die Geschwindigkeit anzupassen. Denn Wildunfälle stehen derzeit an der Tagesordnung im Bezirk.
Ein Reh mit zwei Tonnen
Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen. Die größte Gefahr droht Autofahrern jedoch durch riskante Ausweichmanöver – wenn man etwa im Gegenverkehr landet oder gegen einen Baum am Straßenrand prallt.
"Abschüsse" im Bezirk
Allein im Bezirk Amstetten kam es im Jahr 2017 zu 1.853 Unfällen mit Rehwild. Hier nahm Amstetten nö-weit den Spitzenwert ein. Generell sei die Tendenz allerdings leicht fallend, erklärt Bezirksjägermeister Franz Hochholzer. Wildreflektoren, erhöhter Abschuss und das Häckseln von Begrünungen entlang der befahrenen Straßen sind Maßnahmen der Jägerschaft, die dazu betragen.
Gefährliche Zeiten
"Generell ist Wild in der Morgen- und Abenddämmerung vermehrt unterwegs und das fällt jetzt tageszeitlich mit starkem Verkehrsaufkommen zusammen", so Hochholzer und fügt hinzu: "Durch aufmerksames Fahren werden die meisten Tiere geschützt."
Ruhe im Wald
Jetzt im Herbst sind die Felder abgeerntet und die Rehe suchen neue Einstände, wo sie geschützt und sicher sind. "Beim nächsten Waldspaziergang soll man auch daran denken: Bei Beunruhigung abseits von Wegen wird Wild flüchten und Wildunfälle können die Folge sein", so Hochholzer.
Nach dem Wildunfall – so handeln Sie richtig:
Nach einem Unfall mit einem Wildtier ist Folgendes zu tun: An sicherer Stelle halten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und die Polizei (oder den Jagdaufseher) verständigen, auch wenn das (verletzte) Tier weiterläuft. Die "Blaulichtsteuer" fällt in der Regel nicht an. Verletzte Tiere nicht berühren oder mitnehmen. Und: Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.