FPÖ ortet "Skandal"
360-Euro-Corona-Strafe für 14-Jährigen nach Treffen mit Freunden
Für Aufregung sorgt ein Treffen von Jugendlichen in St. Valentin, das gegen die Corona-Regeln verstoßen hat.
BEZIRK AMSTETTEN. Der Besuch einer Freundin kommt für einen 14-Jährigen teuer. 360 Euro soll er jetzt zahlen. In einem Garten vor einem Mehrparteienhaus in St. Valentin besuchten drei Burschen eine Freundin. Und saßen auf einer Bank bei einer Holzhütte beisammen. "Das Mädel ist mit einem Gips allein daheim gesessen und die Burschen haben sie besucht", erzählt der Vater des 14-Jährigen, der sich an Nationalrätin Edith Mühlberghuber (FPÖ) gewendet hat.
"Jemand dürfte die Jugendlichen bei der Polizei angezeigt haben", erklärt Mühlberghuber. Plötzlich jedenfalls kam an jenem 24. April die Polizei, erzählt der Vater, der zum Schutz seines Sohnes anonym bleiben möchte (Namen der Redaktion bekannt.) Die Jugendlichen seien in Panik geraten und davongelaufen. Da das Mädchen einen Gips hatte, war sie zu langsam und wurde schließlich von den Polizisten angehalten, erzählt der Vater.
Böse Überraschung per Post
Kurze später kam die böse Überraschung für den 14-Jährigen und seine Eltern als ein Brief ins Haus flatterte: eine Strafverfügung. Laut den Behörden hat der 14-Jährige die Corona-Beschränkungen missachtet, in dem er mit den anderen einen öffentlichen Ort betrat und den 1-Meter-Mindesabstand nicht einhielt.
"Beschämend" und "Skandal"
Es sei "beschämend" Jugendliche für private Treffen derartig zu bestrafen. Es gebe keine Beweise, dass die Abstandsregel nicht eingehalten worden sind, erklärt die Nationalrätin. Zudem erinnert sie an die Aussagen des Sozialministers, dass private Treffen nicht verboten gewesen wären und erinnert an "das Bad in der Menge" des Bundeskanzlers im Kleinwalsertal.
Den "wahren Skandal" ortet Mühlberghuber jedoch in der Ersatzfreiheitsstrafe. Einen 14-Jährigen für das Treffen ins Gefängnis schicken "zu wollen" sei auch rechtlich nicht korrekt. Dabei verweist sie auf die Sonderbestimmungen für Jugendliche im Verwaltungsstrafgesetz. Dort heißt es in §59: "Über Jugendliche die zur Tatzeit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, darf eine Freiheitsstraße nicht verhängt werden."
"Sperren keine Kinder ein", FPÖ "falsch informiert"
Edith Mühlberghuber wäre falsch informiert, erklärt Bezirkshauptfrau Martina Gerersdorfer. Bei dem von der FPÖ zitierten Paragraphen handle es sich um Primärfreiheitsstrafen - diese wäre allerdings äußerst selten, nämlich nur, wenn dies aus "spezialpräventiven Gründen" notwendig sei.
"Es werden keine Kinder eingesperrt", betont die Bezirkshauptfrau.
Zum konkreten Fall dürfte sie (ohne Vollmacht) zwar keine Auskunft geben, erklärt aber, dass aufgrund der Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes grundsätzlich in jedem Fall zu einer Geldstrafe eine "korrespondierende Ersatzfreiheitsstrafen" zu verhängen ist, und so auch an 14-Jährige ausgesprochen werden können und müssen. Vollzogen werden können diese allerdings frühestens ab 16 Jahren und auch erst dann, wenn alle anderen Mittel zur Hereinbringung einer verhängten Geldstrafe ausgeschöpft sind, etwa eine Exekution. Grundsätzlich sei "der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe immer das letzte Mittel."
Auf die Verweise der Nationalrätin zu getätigten Aussagen von Politikern erklärt Gerersdorfer, sie sei hier zwar die falsche Ansprechperson, aber man "man müsse zwischen politischen Aussagen und dem, was gesetzlich verankert ist, unterscheiden.“
Für Mühlberghuber steht jedenfalls fest: "Das ist kein Einzelfall", betont die Freiheitliche Familiensprecherin. Sie spricht von österreichweit 42.000 Anzeigen und fordert eine "Generalamnestie".
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