Jahreslanges Martyrium: Vater vergewaltigte kleine Tochter im Heizraum
Der Mann aus dem Bezirk Amstetten wurde nun nach 21 Jahren wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt.
BEZIRK AMSTETTEN. Zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren wurde ein 53-Jähriger aus dem Bezirk Amstetten am Landesgericht St. Pölten verurteilt (nicht rechtskräftig).
Der Mann gestand, seine 1984 geborene leibliche Tochter ab ihrem zehnten Lebensjahr in einer Vielzahl von Angriffen sexuell massiv missbraucht zu haben.
„Ja, der Papa war's!“
Das dreijährige Martyrium des Mädchens endete, als es plötzlich stark zunahm und der Vater einen Schwangerschaftstest verlangte. Im selben Jahr fielen der Mutter Verhaltensänderungen bei ihrer Tochter auf und als sie die Pubertierende auf einen möglichen Missbrauch ansprach, meinte diese: „Ja, der Papa war's!“
Geschwiegen wurde weiter, bis vor Kurzem durch eine Bemerkung der Mutter im Zuge eines Gerichtsverfahrens die Verbrechen des Mannes zutage kamen.
Oralverkehr mit Tochter
Laut Staatsanwältin Kathrin Bauer kam es im Sommer 1994 zu ersten Übergriffen. Unzählige Male habe der Angeklagte seine Tochter im Genitalbereich massiert und sie zum Oralverkehr veranlasst.
Im Heizraum vergewaltigt
Zumindest zweimal pro Monat vollzog er bei ihr den Beischlaf, wobei schließlich ein Handzeichen genügte, um die Tochter in den Heizraum oder auf den Dachboden zu zitieren. Wenn er nachts in das Bett seiner Tochter schlich, verlangte er Ruhe, um die Schwester im Bett daneben nicht zu wecken. Vorwiegend nutzte er Zeiten, in denen seine Frau geschäftlich unterwegs war.
Schwere Depressionen
Für das kleine Mädchen blieb der sexuelle Missbrauch nicht ohne Folgen. Ab 2002 litt sie unter schweren Depressionen und ist seit einigen Jahren nicht mehr in der Lage zu arbeiten.
Mit der Zahlung von 75.000 Euro versuchte der Beschuldigte eine Art Wiedergutmachung, was ihm bei der Strafzumessung als wesentlicher Milderungsgrund angerechnet wurde, zumal aufgrund des psychiatrischen Gutachtens von Werner Brosch von 60.000 Euro auszugehen war.
"Milderungsgründe" für Vater
Verteidiger Georg Thum verwies darüber hinaus auch auf den lange zurückliegenden Tatzeitraum, das umfassende Geständnis und die sonstige Unbescholtenheit seines Mandanten. Diesen Milderungsgründen stellte die vorsitzende Richterin Doris Wais-Pfeffer unter anderem die Vielzahl an Angriffen und das Verwandtschaftsverhältnis entgegen, wobei der Senat bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren doch nur knapp über der Mindeststrafe blieb.
Während Staatsanwältin Bauer keine Erklärung abgab, erklärte Thum: "Mein Mandant nimmt das Urteil an."
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