Steuerexperten warnen vor "Fred"
Achtung bei Arbeitnehmerveranlagung und Familienbonus Plus
BADEN (mec). Die Arbeitnehmerveranlagung birgt in diesem Jahr, besonders für Alleinerziehende oder Familien mit Kindern, die eine oder andere Stolperfalle, die im schlimmsten Fall teuer zu stehen kommen kann. Steigt man bei Finanz-Online ein, kann man sich erst einmal ein Video ansehen, in welchem „Fred“ - der digitale Assistent - dem verunsicherten Steuerzahler letztendlich versichert ihn gefahrlos durch den Steuerdschungel zu geleiten.
In dem zweiminütigen „Erklärvideo" stellt die Zeichentrick-Frau der Zeichentrickfigur Fred unter am Ende die Frage: „Kann ich etwas falsch machen?“ und Fred versichert: „Nein! Das ist ja das Schöne daran!“ Die Frau freut sich: „Super! Da spare ich ja voll viel Zeit und Geld!“
Zu schön um wahr zu sein
Wir haben bei er Arbeiterkammer nachgefragt, ob es wirklich so einfach ist. Die Steuerexpertin der Bezirksstelle Baden hatte bereits den Test gemacht und festgestellt, dass man leider doch so einiges falsch machen kann. Bezirksstellenleiterin Danja Wanner erklärte auch welche Auswirkungen das haben kann.
Für wen es kompliziert wird
Der Familienbonus Plus den noch die schwarz-blauen Regierung beschlossen hat, bringt Mehrverdienern mehr. In der klassischen Familienkonstellation wird die Frau freiwillig auf den Bonus verzichten, wenn sie wenigerer verdient, da der Mann insgesamt mehr ausbezahlt bekommt, als würden beide je 50% beanspruchen.
Nach einer Scheidung wird die Sache noch viel komplizierter, besonders wenn zwischen beiden Elternteilen kein gutes Einvernehmen herrscht, die Höhe von Unterhaltszahlungen nicht gerichtlich festgelegt oder noch nicht seit 12 Monaten bezahlt wurden. Auch wenn die Mutter so wenig verdient, dass sie gar keinen Anspruch hat, darf sie den Bonus beantragen. Der Vater bekommt dann nur mehr die Hälfte. Besondere Ausgaben wegen Krankheiten und Behinderungen in der AVN zu berücksichtigen ist eine weitere Herausforderung bei der man sich Rat (von echten Steuerexperten) holen sollte.
In falscher Sicherheit
Während der am 2. März beginnenden Steuersparwochen rechnet AK-Bezirksstellenleiterin Danja Wanner mit keinem erhöhten Ansturm. Viele, die den Bonus monatlich vom Arbeitgeber bereits mit dem Lohn/Gehalt ausbezahlt bekommen, wissen nicht, dass der Anspruch darauf frühestens mit der AVN - wenn der Jahreslohnzettel vorliegt - geprüft wird. Fur die AVN gilt eine Frist von fünf Jahren.
Im schlimmsten Fall kann der Familienbonus auch erst 2024 auf fünf Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. Der Bezug über den Dienstgeber kann dann zu einem bösen Erwachen führen. Danja Wanner rät daher wenn möglich dazu, den Bonus erst mit der AVN zu beantragen, da sich am Anspruch nichts mehr ändert.
Zusätzlich herrscht der Irrgleube, dass der Antrag über den Dienstgeber ODER bei der Arbeitnehmerveranlagung (AVN) gestellt wird. er muss aber in JEDEM Fall bei der AVN gestellt werden.
Kleiner Fehler, teure Folgen
Negative Steuerbescheide sind ein häufiger Grund für den Gang zur Arbeiterkammer und ein falscher oder fehlender Mausklick kann teuer zu stehen kommen.
Um die Beeinspruchungsfristen auf keinen Fall zu versäumen, rät Danja Wanner, die Option „Elektronische Zustellung“ nicht zu aktivieren, falls man nicht täglich den E-Mail-Eingang kontrolliert.
Wenn es keine gravienden Änderungen gibt - so wie beim Familienbonus Plus - kennt man sich nach der ersten Beratung selbst gut genug aus, meint Danja Wanner.
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