Bad Vöslau: Opposition erzwingt neue Gemeinderatssitzung am 17. Juni

Nur eine Woche, nachdem es bei der Gemeinderatssitzung am 10. Juni (Bild) schon heiß hergegangen war, muss das Stadtparlament am 17. Juni erneut zusammenkommen - auf Antrag der Oppositionsparteien Grüne, FPÖ/Unabhängige und ÖVP.
  • Nur eine Woche, nachdem es bei der Gemeinderatssitzung am 10. Juni (Bild) schon heiß hergegangen war, muss das Stadtparlament am 17. Juni erneut zusammenkommen - auf Antrag der Oppositionsparteien Grüne, FPÖ/Unabhängige und ÖVP.
  • hochgeladen von Gabriela Stockmann

Grüne, ÖVP und FPÖ/Unabhängige brachten bei der Gemeinderatssitzung am 10. Juni einen gemeinsamen Dringlichkeitsantrag ein: Es geht darum, dass ein "erhaltenswerter Landschaftsteil" nördlich der Grazerstraße am Flugfeld nicht - wie seitens der Stadtführung beim Land beantragt - in ein Betriebsgebiet gewidmet werden soll. Zusätzlich empfiehlt der Naturschutzexperte des Landes, Dr. Haas, das gesamte als Betriebsgebiet Areal am Flugfeld, das ja schon einmal bei einer Gemeinderatssitzung die Wogen hochgehen ließ, noch einmal auf seine ökologische Verträglichkeit geprüft werden soll.
Dem Antrag wurde jedoch am 10. Juni die Dringlichkeit nicht zuerkannt.
Nun verlangten dieselben Parteien - was ihnen aufgrund der Gemeindeordnung und ihrer Mandatsstärke zusteht - eine Gemeinderatssitzung, wo dieses Thema als Tagesordnungspunkt festgesetzt wird. Grünen-Stadträtin Eva Mückstein zur Motivation: "Die Gemeinderatssitzung wurde nun für Mittwoch, den 17. Juni, um 19 Uhr fixiert - nur eine Woche nach der letzten Gemeinderatssitzung. Wir wollen der Bevölkerung die Möglichkeit geben, die Hintergründe kennenzulernen und die Debatte mitzuverfolgen."

Hier der Originallaut der Presseaussendung von Grünen/ÖVP und FPÖ/Unabhängige
Gegen den Widerstand der Grünen, der FPÖ und Unabhängigen und der ÖVP erfolgte bei der Gemeinderatssitzung am 10.12.2014 nördlich und südlich des Autobahnzubringers im Bereich der Druckerei Grasl und Vöslauer Mineralwasser AG eine Flächenwidmung von Grünland in Betriebsgebiet Aufschließungszone, jedoch im Flächenausmaß wesentlich geringer als im Auflageentwurf zunächst ausgewiesen.

Von der zuständigen Juristin des Amtes der NÖ Landesregierung wurde darüber informiert, dass die Umwidmung von Grünland auf Betriebsgebietsflächen deutlich reduziert zu erfolgen hatte, weil ansonsten Mängel im Hinblick auf die Verkehrserschließung zum Tragen gekommen wären und weil das Regionale Raumordnungsprogramm im Anschluss an die gewidmeten Flächen einen „Erhaltenswerten Landschaftsteil“ ausweist. Von einer darüber hinaus gehende Betriebsgebietswidmung wäre der „Erhaltenswerten Landschaftsteil“ berührt gewesen, weshalb einer Betriebsflächenwidmung die Genehmigung versagt geblieben wäre.

Stadtgemeinde beantragt Streichung des „Erhaltenswerten Landschaftsteiles“ hinter dem Rücken des Gemeinderates

Dazu kommt, dass uns das Amt der NÖ Landesregierung darüber informierte, dass die Stadtgemeinde bereits am 23. Jänner 2012 ein Ansuchen um Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für das südliche Wiener Umland gestellt hat und um Aufhebung des „Erhaltenswerten Landschaftsteiles“ im Bereich des Autobahnzubringers Grazerstraße ersuchte. Darüber wurde der Gemeinderat nicht informiert.

Fragwürdige Naturschutz-Ambitionen des Bürgermeisters

Die Stadtgemeinde erklärt im ihren Ansuchen, dass „...nur in Einzelfällen entlang des Hörmbaches ökologisch sensible Bereiche festgestellt wurden. ... Aufgrund der Tatsache, dass darüber hinaus keine weiteren ökologisch sensiblen oder erhaltenswerten Bereiche im fraglichen Gebiet festgestellt wurden, erscheint die großzügige Ausweisung des „Erhaltenswerten Landschaftsteiles“ obsolet und sollte daher gänzlich aufgehoben werden.“. Der „Erhaltenswerte Landschaftsteil“ sei durch den Neubau der Autobahnanschlussstelle Bad Vöslau gänzlich durchschnitten und somit funktionslos geworden.

Diese Argumente der Stadtgemeinde widersprechen nicht nur den offenbar wenig ernst gemeinten Beteuerungen des Bürgermeisters, er wolle „Remise“ und Umgebung schützen, sondern bekanntermaßen auch diametral dem naturschutzfachlichen Gutachten von Dr. Norbert Sauberer, Institut für Naturschutzforschung. Demnach besitzt Bad Vöslau in diesem Bereich ein wertvolles Ökosystem, das über 60 gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Pflanzen und 71 Vogelarten Lebensraum bietet und unter Naturschutz gestellt werden sollte.

Die Naturschätze haben zudem als Pufferzone zwischen Autobahn und Wohngebiet enorme Bedeutung für die Lebensqualität der VöslauerInnen. In diesem Zusammenhang seien - wie bereits mehrfach ausgeführt - die Themen Luft und Klima, Feinstaub- und Lärmbelästigung und Steigerung der Verkehrszahlen erwähnt.

Verkehrstechnisches Gutachten weist zusätzliches Verkehrsaufkommen von rund 3.500 Fahrzeugen aus und wird ebenfalls geheim gehalten

Auch ein verkehrstechnisches Gutachten der Firma Kosaplan + Partner, datiert mit 23.11.2014, wird dem Gemeinderat nicht vorgelegt. Aus gutem Grund: Dieses Gutachten weist bei gesamter Auslastung des Betriebsgebietes eine zusätzliche Verkehrserzeugung von rund 3.500 Fahrzeugen pro Tag aus. Berechnungsgrundlage sind 5 ha Fläche im östlichen Teilgebiet und 8,2 ha im westlichen Teilgebiet.

In der nächsten Gemeinderatssitzung werden die GemeinderätInnen der Grünen, der FPÖ und Unabhängigen und der ÖVP daher einen Dringlichkeitsantrag einbringen und verlangen, dass die Stadtgemeinde den Antrag um Streichung des „Erhaltenswerten Landschaftsteiles“ zurückzieht und die Bezeichnung im Gebiet nördlich der Grazerstraße erhalten bleibt.

Wir werden auch darauf pochen, dass der Anregung des Naturschutzexperten des Amtes der NÖ Landesregierung nachgekommen wird. Dr. Werner Haas empfiehlt, das gesamte Gebiet (Bestand und Neuwidmung) auf seine ökologische Verträglichkeit zu prüfen.

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