Finanzministerium erfüllt Petition von Bundesrat Tiefnig
Neue Regelung bei der Besteuerung von Vereinen
BEZIRK, WIEN. Mit mehr als 2600 Unterschriften forderte der Innviertler Bundesrat Ferdinand Tiefnig erleichterte Finanzprüfungen, wenn Vereine Musikkapellen engagieren, und übergab diese Petition an den Präsidenten des Bundesrates Gottfried Kneifel.
Einen Monat später meldet Tiefnig jetzt einen Erfolg: Das Finanzministerium hat diese Forderung erfüllt und stellt künftig nicht mehr auf den regionalen Bekanntheitsgrad einer Band ab, sondern ausschließlich auf die Höhe der Entlohnung. Die zulässige Entlohnung wurde zudem wie in der Petition verlangt, von 800 auf 1000 Euro erhöht.
Zur Sache
BMF-Wortlaut der Änderung von Kriterien zur Differenzierung von kleinen und großen Vereinsfesten: Abweichend von VereinsR 2001 Rz 306 darf die Darbietung von Unterhaltungseinlagen auch an Künstlergruppen (z.B. Musikgruppen) übertragen werden, die keine Vereinsmitglieder sind, wenn der Preis, den diese Gruppen üblicherweise für ihren Auftritt verrechnen, 1000 Euro pro Stunde nicht überschreitet (§ 3 Abs. 2 Z 3 Barumsatzverordnung 2015, BGBl. II Nr. 247/2015). Das konkrete entrichtete Auftrittsentgelt ist für das zu beurteilende Fest unbeachtlich.
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