Hitlerhaus: Ehemalige Besitzerin bekommt Recht und könnte 1,5 Millionen erhalten
BRAUNAU (ebba). Der früheren Besitzerin des Hitler-Geburtshauses in Braunau könnte nun doch mehr Geld zustehen. 310.000 Euro hatte sie von der Republik Österreich bereits als Entschädigung für die Enteignung erhalten. Da ihr die Höhe des Schadensersatzes zu gering war, klagte sie. Das Landesgericht Ried gab ihr Recht. Nun soll sie beinah das Fünffache erhalten, nämlich 1,5 Millionen Euro. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig.
Das Gericht hielt fest, dass das Haus mehr wert sei, „insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheit, dass es sich beim Hauptgebäude um das Geburtshaus Adolf Hitlers handelt“. Damit folgte man dem vom Landesgericht Ried bestellten Gutachter, der im Juni 2018 meinte, dass die Liegenschaft deutlich mehr wert ist, nämlich bis zu 1,5 Millionen Euro.
Auch gegen die Enteignung selbst hat die Ex-Eigentümerin Beschwerde eingereicht. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte diesbezüglich steht noch aus.
Was mit dem Haus passieren soll
Nach einer Umgestaltung des Gebäudes, ist geplant, dass die Lebenshilfe OÖ wieder einzieht. "So weit ich informiert bin, werden die nächsten Schritte im Innenministerium vorbereitet. Das gilt auch für die Ausschreibung des Architekturwettbewerbs", erklärt Braunaus Bürgermeister Johannes Waidbacher.
Angesprochen auf die Erhöhung der Entschädigungssumme, sagt Waidbacher: "Die Entscheidung, ob dieses Urteil akzeptiert oder ein Rechtsmittel eingebracht wird, liegt beim Bund – vertreten durch die Finanzprokuratur."
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