UPDATE
Kleiner Grenzverkehr wieder erlaubt – Was für „Einkaufsfahrer“ und was für Pendler gilt

Foto: airpix.at/Archiv

UPDATE vom 17. Mai 2021:
Die österreichisch-bayerische Grenze darf wieder ohne Quarantänepflicht überquert werden. Dennoch gibt es bei der (Wieder-)Einreise nach Österreich einiges zu beachten.

BEZIRK BRAUNAU, BAYERN. Seit Donnerstag vergangener Woche ist der „Kleine Grenzverkehr“ wieder erlaubt. Bei der Ein- oder Rückreise nach Österreich braucht es den sogenannten „3-G-Nachweis“. Heißt, man muss entweder getestet (Antigen-Test gilt für 48 Stunden, PCR-Test für 72 Stunden), geimpft oder genesen sein. Außerdem besteht die Pflicht zur Registrierung.

Auf bayerischer Seite gilt die 24-Stunden-Regel: Personen, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die für weniger als 24 Stunden aus einem Risikogebiet nach Bayern einreisen, sind sowohl von der Quarantäne- als auch von der Test- und Anmeldepflicht ausgenommen.

In Österreich herrscht Registrierungspflicht bei jedem Grenzübertritt. Wer also von Simbach nach Braunau zum Tanken oder Einkaufen fährt, muss neben dem 3-G-Nachweis auch eine aktuelle Registrierung vorweisen können. Das gilt auch umgekehrt beziehungsweise für die Wieder-Einreise nach Österreich. Eine Ausnahme stellen Pendler dar.

Pendler waren schon bisher von der Quarantänepflicht ausgenommen. Laut der derzeit gültigen österreichischen Einreiseverordnung gilt: Wer als Pendler einreist, für den gilt wie bisher, dass eine Registrierung alle 28 Tage erneuert werden muss – und somit nicht bei jedem Grenzübertritt. Der Covid-19-Test gilt für Pendler weiterhin sieben Tage lang. Pendler die genesen oder geimpft sind, brauchen keine wöchentlichen Tests mehr.

Neos: "Grenzbezirks-Bewohner von Anmeldepflicht ausnehmen!"

Neos-Landtagskandidat Georg Wojak und Mauerkirchens Neos-Gemeinderat Hans Berger fordern indes, zumindest für die Bewohner von Grenzbezirken, Vereinfachungen: „Personen, die in Grenzbezirken wohnen, sollen jedenfalls von der Anmeldepflicht ausgenommen werden. Normalität ist machbar. Jeder Schritt dazu macht das Zusammenleben einfacher. Daher soll die Registrierungspflicht für diesen Personenkreis fallen!"

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ÄLTERER BERICHT vom 12. Mai 2021, 22.30 Uhr:
Kleiner Grenzverkehr – ab Mitternacht soll österreichweit neue Verordnung gelten. Laut Gesundheitsministerium gilt für Einreisende aus Deutschland vorgezogene 3-G-Regel.

BEZIRK BRAUNAU, BAYERN. Nach der Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder vom Dienstag, den kleinen Grenzverkehr ab Mittwoch wieder zuzulassen, soll die österreichische Regelung dazu nun doch früher kommen: Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein kündigte am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat eine Verordnung an, die bereits um Mitternacht in Kraft treten soll. Damit solle sichergestellt werden, dass die Österreicher aus Bayern auch wieder zurückkehren dürfen.

Ohne Quarantäne

Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu gegenüber der APA, es sei geplant, "die 3-G-Regel für Einreisende aus Deutschland vorzuziehen". Diese ermögliche eine Einreise mit aktuellem Immunitätsnachweis  – geimpft, getestet oder genesen – ohne darauffolgende Quarantäne. "Dieses Vorziehen betrifft Einreisende, die sich in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in Deutschland oder Österreich aufgehalten haben."

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Mehr Artikel aus dem Bezirk Braunau finden Sie hier.


ÄLTERER BERICHT vom 12. Mai 2021, 12.30 Uhr:
Braunauer Bezirkshauptmann stellt klar: "Es gilt nach wie vor die aktuelle Verordnung" – Kleiner Grenzverkehr noch nicht offiziell erlaubt

Wie der Braunauer Bezirkshauptmann Gerald Kronberger soeben gegenüber der BezirksRundschau bestätigt hat, gelten, anders wie gestern von Bundeskanzler Sebastian Kurz und dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder kommuniziert, weiterhin die bisher gültigen Grenzregeln.

BEZIRK BRAUNAU, BAYERN (ebba). Der "Kleine Grenzverkehr" ist damit vorerst noch nicht offiziell wieder erlaubt: Grund: "Es liegt uns bis jetzt weder eine Aufhebung, noch eine Änderung der Gesetzeslage vor. Daher gilt weiterhin die aktuelle österreichische Einreiseverordnung", erklärt Bezirkshauptmann Kronberger, leicht verärgert über die "Ankündigungspolitik", die derzeit betrieben werde, ohne die Behörden einzubinden oder zu informieren. "Solange keine neue österreichische Einreiseverordnung des Bundesministeriums vorliegt, gilt weiterhin die aktuelle Gesetzeslage", betont Kronberger.

Landeshauptmann äußert sich zur Causa

Der oö. Landeshauptmann Thomas Stelzer zeigt sich verärgert: „Von medialen Ankündigungen haben die Pendler/innen nichts. Was es braucht, sind rasche und verlässliche Regelungen. Ich erwarte mir vom zuständigen Gesundheitsministerium, dass unverzüglich eine neue Verordnung erarbeitet wird.“

Quarantänepflicht weiter aufrecht

Nach den derzeit noch geltenden Regeln darf man nicht nach Bayern einreisen, ohne danach 14 Tage in Quarantäne zu müssen. Denn während Bayern bereits die Quarantäne-Regelung aufgehoben hat, gilt in Österreich für Privatreisen immer noch Registrierungspflicht und Quarantäne. Erst am 19. Mai, wenn die angekündigten Öffnungsschritte wirksam werden, werde es eine entsprechende österreichische Verordnung für den kleinen Grenzverkehr geben (Quelle: ooe.orf.at).

"Von Einkaufsfahrten ist dringend abzusehen"

Mittlerweile liegt auch eine offizielle Information des Landeskrisenstabes OÖ vor. In der Stellungnahme heißt es: "Es wird dringend darauf hingewiesen, dass in Österreich nach wie vor die aktuelle COVID-19-Einreiseverordnung gültig ist. Für den kleinen Grenzverkehr gilt: Nur auf bayerischer Seite ist mit heute 0:00 Uhr eine Allgemeinverfügung in Kraft getreten, nach der Personen, die sich bis zu 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in den Freistaat Bayern einreisen, von der Quarantänepflicht ausgenommen sind. In Österreich gibt es derzeit noch keine Änderungen“, informiert Krisenstabsleiterin Carmen Breitwieser. Sie ersucht die Bewohner im Grenzgebiet, dringend von Einkaufsfahrten ins jeweilige Nachbarland abzusehen.

„Wir müssen um Einhaltung der geltenden Maßnahmen – wie bisher Vorlage eines gültigen negativen Antigen- oder molekularbiologischen Tests oder ärztlichen Zeugnisses – ersuchen, um die Eindämmung der Pandemie nicht zu gefährden und eine Quarantäne zu vermeiden. Auch freies Einkaufen ist damit bis auf weiteres nicht möglich. Sobald es Änderungen zur aktuellen Einreiseregelung gibt, werden wir darüber informieren“, betont Breitwieser.

Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Einreiseverordnung, Fassung vom 12.05.2021
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ÄLTERER BERICHT vom 11. Mai 2021:
Ab Mittwoch "Kleiner Grenzverkehr" zwischen Österreich und Bayern wieder erlaubt

Erleichterung für die Menschen im Grenzgebiet: Der „kleine Grenzverkehr“ zwischen Österreich und Bayern wird ab Mittwoch wieder zugelassen.

BEZIRK BRAUNAU, BAYERN. Die Bevölkerung im Grenzgebiet darf aufatmen: Der kleine Grenzverkehr zwischen Österreich und Bayern ist ab morgen, 12. Mai 2021, wieder möglich. Damit können sich etwa Freunde und Verwandte grenzübergreifend wieder treffen. Auch das Einkaufen im jeweiligen Nachbarland ist dann wieder möglich. Dies verkündete Bayerns Ministerpräsident Markus Söder heute anlässlich eines Besuches von Bundeskanzler Sebastian Kurz in München.

Der 19. Mai ist in Österreich „Tag der Öffnung“. Die Strategie lautet: „Geimpft - genesen - getestet.“ Quarantänebestimmungen werden abgeschafft. Jeder der aus einem Nicht-Risikogebiet kommt, kann dann einreisen.

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