Über den Mythos Mindesthaltbarkeitsdatum
BEZIRK. Auf allen abgepackten Lebensmitteln steht es drauf, seine wahre Bedeutung kennen aber nur die wenigsten: das Mindesthaltbarkeitsdatum, kurz „MHD“. Umgangssprachlich wird es meistens Ablaufdatum genannt, und genau hier beginnen die Missverständnisse.
„Abgelaufen“ verstehen viele Konsumenten nämlich als „verdorben“. Dabei stimmt das keineswegs. „Abgelaufen“ bezieht sich lediglich auf das Datum, nicht aber auf Frische oder Genießbarkeit. Wie der Name schon sagt, gibt das Mindesthaltbarkeitsdatum nämlich an, wie lange ein Lebensmittel mindestens haltbar ist. Das bedeutet, auch danach kann man es noch genießen.
Das MHD ist nämlich weniger eine Information für die Konsumenten, als vielmehr eine Absicherung für den Hersteller. Mit diesem Datum gibt er eine Garantie ab, wie lange sein Produkt makellos ist. Verändert sich das Produkt vor dem angegebenen Datum, also verändert es seine Farbe, den Geschmack, die Konsistenz oder wird es hygienisch bedenklich, etwa durch Schimmel oder Ähnliches, kann der Produzent dafür verantwortlich gemacht werden. Das ist mit unangenehmen Folgen verbunden, deshalb wird er immer ein Datum angeben, mit dem er sozusagen „auf der sicheren Seite“ ist. Also eines, an dem sein Produkt sehr, sehr sicher noch sehr, sehr gut ist.
Die Probe aufs Exempel lässt sich ganz einfach machen, indem man selbst testet, wie lange etwas haltbar ist. "Dazu vertraut man am besten auf die eigenen Sinne", rät Angelika Stockinger, Abfallberaterin beim Bezirksabfallverband (BAV) Braunau. Sehen, fühlen, riechen, schmecken – in dieser Reihenfolge kann man feststellen, ob ein Lebensmittel noch gut ist. "Flecken oder Farbveränderungen sind ganz natürlich im Alterungsprozess. Veränderte Konsistenz, weicher oder härter als gewohnt, sind erste Hinweise darauf, dass das Produkt schnell verbraucht werden sollte", so Stockinger.
Die sichersten Hinweise auf den Zustand eines Lebensmittels sind aber Geruch und Geschmack. Auch wenn viele sich aus Angst vor Verdorbenem ein wenig davor ekeln, sollte im Zweifelsfall immer gekostet werden. Ist man sich danach immer noch nicht sicher, kann man das Produkt entsorgen. "Wichtig ist jedoch, immer erst zu testen, bevor etwas im Müll landet. Denn wir besitzen von Natur aus die richtigen Hilfsmittel, um festzustellen, was noch genießbar ist. Niemand von uns muss blind auf ein Datum vertrauen", meint Abfallberaterin Michaela Rechenmacher.
Lediglich bei Frischfleisch und –fisch muss eine Ausnahme gemacht werden, denn hier wird statt dem Mindesthaltbarkeits- das sogenannte „Verbrauchsdatum“ angegeben. Das Verbrauchsdatum zeigt an, bis zu welchem Datum ein Lebensmittel tatsächlich verzehrt werden sollte, da es sonst die Gesundheit beeinträchtigen könnte.
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