Von null auf drei
AK Braunau erkämpft Pflegegeld für ein schwerkrankes Kind

 Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl. | Foto: AKOÖ / Florian Stöllinger
  • Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl.
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  • hochgeladen von Elisabeth Latzelsberger

Weil die Pensionsversicherungsanstalt einer Braunauer Familie das Pflegegeld für ihr schwerkrankes Kind verweigert hat, zog die Arbeiterkammer Braunau vor Gericht.

BRAUNAU. Ein Kleinkind aus dem Bezirk Braunau leidet seit der Geburt an einer Ernährungs- und Verdauungsstörung. Die Familie hatte daher bei der PVA einen Antrag auf Pflegegeld gestellt. Dieser wurde abgelehnt worden. Daher wandte sich die Familie an die Arbeiterkammer Braunau.
Die AK reichte im Namen der Familie Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Dieses gab ein neues medizinisches Sachverständigengutachten in Auftrag. Das neue Gutachten ergab einen Pflegebedarf, der das Pflegegeld der Stufe drei rechtfertigte. Das Arbeits- und Sozialgericht sprach daraufhin der Familie diese Pflegestufe zu. „Leider müssen viele unserer Mitglieder um ihre Ansprüche kämpfen, obwohl sie schwer krank sind, Pflege benötigen oder nicht mehr arbeiten können“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

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