Zu wenig Geld bei Endabrechnung
Pensionistin bekam 7.350 Euro nachbezahlt
Eine Frau aus dem Bezirk Braunau erhielt nach ihrer Pensionierung eine Nachzahlung in Höhe von 7.350 Euro, nachdem sie Hilfe von der Arbeiterkammer (AK) in Anspruch genommen hatte. Die Innviertlerin war 31 Jahre lang als Produktionsmitarbeiterin in einem Unternehmen tätig und hatte während dieser Zeit ausschließlich Nachtschichten absolviert. Im Jahr 2019 entschied sie sich schließlich für die Altersteilzeit in der geblockten Variante.
BEZIRK. Bei der Überprüfung ihrer Endabrechnung nach der Pensionierung hatte die Frau den Verdacht, dass ihr bei der gesetzlichen Abfertigung zu wenig Geld ausgezahlt worden war. Um Gewissheit zu erlangen, wandte sie sich an die AK.
"Der Arbeitgeber hat bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage der gesetzlichen Abfertigung die Zulagen, die der Frau in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Altersteilzeit aufgrund der Dauernachtschicht zustanden, nicht berücksichtigt", erklärt AK-Präsident Andreas Stangl. Nachdem die AK bei dem Unternehmen intervenierte, lenkte dieses ein, und erzielte eine außergerichtliche Einigung. Die Pensionistin erhielt die Nachzahlung in Höhe von 7.350 Euro: "Geld, das sie ohne unsere Unterstützung wohl nie bekommen hätte“, so Stangl.
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