Dank Klage der Arbeiterkammer
Schwerarbeitszeiten eines Metzgers doch anerkannt
- Der Mann aus dem Bezirk arbeitete seit Jahrzehnten als Metzger.
- Foto: grafvision/smarterpix
- hochgeladen von Barbara Ebner
Ein Mann aus dem Bezirk Braunau arbeitete seit Jahrzehnten als Metzger. Eine harte und anstrengende Arbeit. Trotzdem bekam er von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) mitgeteilt, dass seine Schwerarbeitszeiten nicht anerkannt werden und er somit keinen Anspruch auf eine Schwerarbeitspension habe. Erst nach einer Klage durch die Arbeiterkammer lenkte die PVA schließlich doch ein.
BEZIRK BRAUNAU. Ein Metzger aus dem Bezirk Braunau muss tagtäglich bis zu 600 Kilogramm Fleisch heben und tragen, hunderte Kilo Fleisch verarbeiten und bis zu 15 Schweine pro Tag zerlegen. Eine harte und anstrengende Arbeit, die kaum bis zum Regelpensionsalter von 65 Jahren zu schaffen ist. Darum wollte das AK-Mitglied rechtzeitig geklärt wissen, ob seine Tätigkeit als Schwerarbeit anerkannt wird. Also stellte er bei der PVA einen Antrag auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten. Der Mann wollte frühzeitig Klarheit darüber haben, ob er schon mit 60 Jahren in Pension gehen kann.
Erfolgreiche Intervention
Zu seinem Unverständnis wurde seine Arbeit jedoch von der PVA nicht als Schwerarbeit anerkannt. Der Mann wandte sich daraufhin an die AK-Bezirksstelle Braunau. Diese reichte Klage gegen den PVA-Bescheid ein. Mit Erfolg: Ein gerichtlicher Gutachter stellte fest, dass die Tätigkeit des Metzgers sehr wohl als Schwerarbeit anzuerkennen ist. Die PVA musste ihm daher 163 Versicherungsmonate als Schwerarbeit anrechnen. Das reicht aus, um im Alter von 60 Jahren in Pension zu gehen. Denn um die Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen zu können, benötigt man in Summe 540 Versicherungsmonate und in den vergangenen 20 Jahren (= 240 Monate) zumindest 120 Schwerarbeitsmonate.
Stangl: "Nicht akzeptabel!"
AK-Präsident Stangl rät den Mitgliedern, sich bei Problemen umgehend an die AK zu wenden: „Unsere Zentrale in Linz und die 14 Bezirksstellen unterstützen unsere Mitglieder dabei, so rasch wie möglich zu ihrem Recht zu kommen. Es ist nicht akzeptabel, dass wegen mangelhafter Bescheide, sei es beim Pflegegeld oder bei Pensionen, immer wieder die Gerichte bemüht werden müssen.“
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