In Braunaus Wäldern gilt: Feuermachen verboten!

Lagerfeuer im Wald ist im Bezirk Braunau noch bis 31. Oktober verboten. Die Strafen sind hoch. | Foto: Gorilla/Fotolia
  • Lagerfeuer im Wald ist im Bezirk Braunau noch bis 31. Oktober verboten. Die Strafen sind hoch.
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BEZIRK BRAUNAU (höll). "Bereits in Funke oder ein achtlos weggeworfener Zigarettenstummel können bei längerer Trockenheit Brände in Wald und Landschaft verursachen", betont Bezirkshauptmann Georg Wojak. Durch den trockenen Sommer gilt derzeit eine Waldbrandschutz-Verordnung. 

Feuermachen in Braunaus Wäldern verboten

Diese untersagt in allen Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirks jedes Anzünden von Feuer. Außerdem ist dort auch das Rauchen verboten. Übertretungen werden mit einer Strafe von bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von zu vier Wochen geahndet. 

Menschen sind meist Ursache von Waldbränden

"Menschliches Fehlverhalten ist nämlich großteils die Ursache von Bränden – und macht auch schadenersatzpflichtig. Aus diesem Grund sollen auch keine Zigaretten aus dem Auto geworfen werden – da auch das brandauslösend sein kann", weiß Wojak. Die Verordnung gilt noch bis 31. Oktober. 

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