Nach 23 Jahren zu Unrecht entlassen - AK fordert Gerechtigkeit

Foto: JanPietruszka/panthermedia.net
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Wegen eines Fehlers beim Anliefern von Material aus dem Lager war ein Staplerfahrer nach mehr als 23 Jahren bei ein und derselben Firma zu Unrecht entlassen worden. Die Arbeiterkammer bekämpfte dieses rechtswidrige Vorgehen und forderte 34.000 Euro ein. Mit Erfolg.

BRAUNAU. Weil er einmal falsches Material aus dem Lager in die Produktion geliefert hatte, wurde ein Staplerfahrer aus dem Bezirk Braunau fristlos entlassen und mit sofortiger Wirkung aus der Dienstwohnung geschmissen – und das nach mehr als 23 Dienstjahren für ein und dieselbe Firma. Aus Sicht der AK erfolgte die Entlassung zu Unrecht. „Fehler können passieren, so etwas rechtfertigt aber nicht diesen drastischen Schritt des Arbeitgebers“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.

Darum nahm ein Rechtsexperte der AK Braunau Kontakt mit der Firma auf und wies sie darauf hin, dass die Entlassung ungerechtfertigt und zu spät ausgesprochen worden sei. Die AK forderte offenen Lohn und Urlaub, das anteilige Weihnachtsgeld, die Abfertigung sowie eine Kündigungsentschädigung ein. Das ließ die Firma mit Sitz in Wien und Produktion in Braunau vorerst kalt – sie reagierte nicht einmal auf die Intervention, hatte aber nicht mit der Hartnäckigkeit der Arbeiterkammer gerechnet. „Wenn Unternehmen sich weigern, ihre Beschäftigten korrekt zahlen, müssen wir eben für unsere Mitglieder vor Gericht gehen“, sagt Kalliauer.

Genau das tat die AK Braunau: Sie klagte die offenen Ansprüche vor Gericht ein und hatte damit Erfolg. Die Entlassung wurde in eine Kündigung umgewandelt, der Arbeiter bekam mehr als 34.000 Euro nachgezahlt. Und er durfte noch so lange in der Dienstwohnung bleiben, bis er eine neue Bleibe gefunden hatte. Denn in der schriftlichen Vereinbarung über die Benützung der Dienstwohnung war klar festgehalten worden, dass der Beschäftigte ein Benützungsrecht bis drei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses habe.

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