So werden die Lehrlinge gefördert
Neben kostenlosen Vorbereitungskursen gibt es auch ein Lehlringscoaching und eine finanzielle Entlastung bei der Wiederholung der Lehrabschlussprüfung.
BEZIRK. Lehrlinge erhalten die vollen Kurskosten für Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung ersetzt, wenn sie die Kurse selbst bezahlt haben und das Lehrzeitende maximal 36 Monate zurückliegt bzw. der Kurs frühestens zwölf Monate vor Lehrzeitende begonnen wurde. Es können mehrere Vorbereitungskurse besucht werden. Wichtig ist es, sofort nach Absolvierung des Kurses einen Förderantrag auszufüllen und spätestens sechs Monate nach Kursende gemeinsam mit der Teilnahmebestätigung, Rechnung und Zahlungsbeleg bei Lehre.fördern einreichen. Förderanträge liegen bei den meisten Kursanbietern auf und sind unter www.lehre-foerdern.at downloadbar.
Diese Förderung gilt für alle Lehrlinge aus Unternehmen, landwirtschaftlichen Betrieben und Gebietskörperschaften, welche ihre Vorbereitungskurse nach dem 30. Juni abgeschlossen haben. Lehrlinge aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen können diese Förderung nicht in Anspruch nehmen.
"Weil Coaching nicht nur im Sport wichtig ist"
Probleme in Berufsschule, Lehrbetrieb, in der Familie oder mit Freund oder Freundin? Da kann geholfen werden – wie bei Spitzensportlern unterstützen professionelle
Coaches vertraulich bei der Lösung von Problemen. In persönlichen Gesprächen werden anstehende Schwierigkeiten analysiert und Lösungen erarbeitet. Und auch bei der Umsetzung der erarbeiteten Lösungen begleitet der Coach vertraulich und zuverlässig. Dazu einfach auf www.lehre-statt-leere.at unverbindlich anmelden. Der Coach meldet sich innerhalb von zwei Tagen zurück. Lehrlinge aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen können diese Förderung nicht in Anspruch nehmen
Finanzielle Entlastung bei Wiederholung der Lehrabschlussprüfung
Es kann schon mal vorkommen: man schafft beim ersten Antritt die Lehrabschlussprüfung leider nicht. Nicht verzagen und nochmals versuchen. Für einen zweit- oder drittmaligen Antritt muss keine Prüfungsgebühr bezahlt werden. Und nicht vergessen: der nochmalige Besuch eines Vorbereitungskurses zur Lehrabschlussprüfung zahlt sich aus!.
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