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AK-Tipps für den Urlaub
Reisen 2021 – worauf man achten muss!

„Um einen unbeschwerten und erholsamen Urlaub im Ausland zu verbringen, sind 2021 noch viele ganz wesentliche zusätzliche Vorbereitungen zu treffen“, informiert AK-Konsumentenschützer Christian Koisser.  | Foto: AK Burgenland
  • „Um einen unbeschwerten und erholsamen Urlaub im Ausland zu verbringen, sind 2021 noch viele ganz wesentliche zusätzliche Vorbereitungen zu treffen“, informiert AK-Konsumentenschützer Christian Koisser.
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AK-Konsumentenschützer raten zu zusätzlichen Vorbereitungen in Sachen Urlaub. Details liefert der Online-Vortrag am 16. Juni.

BURGENLAND. Reisen und Covid ist ein Kapitel für sich – da verliert man schnell den Überblick. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Themen wie Buchen, Versicherung, Storno, Rücktritt, oder Reisemängel stellen viele Konsumenten vor viele Fragen.
Die AK-Konsumentenschützer raten zu besonderer Sorgfalt bei Planung und Buchung von Reisen. „Noch immer bestehen Einschränkungen und noch immer ist damit zu rechnen, dass die Beschränkungen wieder verschärft werden, wenn sich die Situation in der Pandemie verschlechtert“, gibt AK-Konsumentenschützer Christian Koisser zu bedenken und gibt Tipps, worauf man achten sollte.

Recherche vor der Reise

Schon vor dem Buchen sollte man sich genau informieren: Ist die Wunschdestination erreichbar? Für viele Staaten bestehen noch Reisewarnungen, vor allem in Europa sind Grenzübertritte hingegen weitgehend möglich, wobei durchwegs noch hohes Sicherheitsrisiko bescheinigt wird. Es empfiehlt sich daher beispielsweise auf der Homepage des Außenministeriums die Situationen im Wunschurlaubsland herauszusuchen (bmeia.gv.at).

Corona-Einreisecheck

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Auch hier ist es wichtig, sich im Vorhinein zu informieren, ob Tests nötig sind, was für Geimpfte und Genesene gilt. Voraussetzung ist oft auch das Ausfüllen eines Online-Formulars zur Vorab-Registrierung der Reise. Und schließlich sollte man sich auch gleich Gedanken über die Wiedereinreise nach Österreich machen. Beispielsweise auf der Homepage der AK Burgenland findet man einen Corona-Einreisecheck (https://einreisecheck.ak.at), der verrät welche Formulare auszufüllen sind, was zu tun ist und ob man sich nach dem Urlaub in einem bestimmten Land in Quarantäne begeben muss.

Die Reiseversicherung

Vor der Buchung kann sich der Reisende mit der Frage beschäftigen, ob eine Reiseversicherung sinnvoll ist. Manche Versicherungsleistungen können etwa schon durch Kreditkarten, Haushaltsversicherungen oder Mitgliedschaften in Autofahrer- oder anderen Klubs inkludiert sein. Bei Reise- und Reisestornoversicherungen mussten zuletzt die meisten Kunden zur Kenntnis nehmen, dass durch eine Pandemie oder Epidemie ausgelöste Stornierungen oder Reiseabbrüche nicht gedeckt waren. Wer auch Covid 19-Risken versichert haben will, muss schon genauer schauen, welche Versicherung hierfür zur Verfügung steht und in welchem Umfang sie das tut.

Individualreise oder Pauschalreise

Für viele stellt sich die Frage, ob es eine Individualreise werden soll oder eine Pauschalreise. Bei der Individualreise buchen Reisende selbst beispielsweise Flug und Hotel gesondert. Das erweitert die Möglichkeiten der Reisenden, die den Ablauf möglichst selbstbestimmt gestalten können. Dies hat aber auch in durch die Pandemie hervorgerufenen unsicheren Phasen für Probleme gesorgt. Wenn etwa das Hotel im Urlaubsland offenhalten darf, der Reisende aber nicht hinkommen oder der Flug nicht durchgeführt werden darf, bleibt dieser meist auf den Kosten sitzen. Besonders viele Beschwerden erreichten die Konsumentenschützer von Kunden, die über Internet-Plattformen Flüge gebucht hatten, die später abgesagt wurden. Die Frage der Rückerstattung wurde zu Lasten der entnervten Kunden meist wie eine heiße Kartoffel zwischen Flugunternehmen und Buchungsplattform hin- und hergeschoben.

Rechtliche Vorteile von Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen haben die Reisenden nur einen einzigen Ansprechpartner. Probleme mit Flug, Hotel oder sonstigen gebuchten Reiseleistungen fallen in dessen Zuständigkeit und somit auch in dessen Risiko. Ein weiterer Vorteil: Reiseveranstalter sind im Gegensatz zu Fluglinien zu einer Insolvenzabsicherung verpflichtet. Außerdem können Reisende, wenn ein außergewöhnlicher Umstand die Reise erheblich beeinträchtigt, noch kurz vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Doch dazu ist anzumerken, dass eine Beeinträchtigung durch Lockdowns im Zusammenhang mit Covid-19 wohl nicht mehr so außergewöhnlich erscheint wie noch im Vorjahr.
Eine Entscheidungshilfe für Vorsichtige: Manche Anbieter sind bei kostenlosen Stornomöglichkeiten relativ großzügig. Bei einer solchen Buchung bleibt noch länger Zeit, die Situation und Entwicklung zu beobachten, ohne dass bei einer Verschlechterung der Situation gleich unangenehme Stornokosten drohen.

Zoom-Vortrag am 16. Juni

Mehr Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Konsumenten rund um Reisen liefert der Vortrag des Konsumentenschutz-Experten am 16. Juni um 18.30 bis 20.00 Uhr via Zoom. Anmeldung ist über die Homepage der AK Burgenland möglich (https://bgld.arbeiterkammer.at/vortrag-reisen)

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