Anzeige wegen Vergabe
Gericht gibt Beschwerde gegen Verkehrsbetriebe Burgenland statt
- Ein privates Busunternehmen sah sich bei der Linienvergabe durch die Verkehrsbetriebe Burgenland benachteiligt, und hat Recht bekommen.
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Nach der Beschwerde eines privaten Busunternehmens gegen ein Vergabeverfahren der Verkehrsbetriebe Burgenland (VBB) hat das Landesverwaltungsgericht dem Nachprüfungsantrag stattgegeben. Die VBB habe durch eine nachträgliche Änderung der Ausschreibung gegen vergaberechtliche Grundsätze verstoßen. Die Zuschlagsentscheidung ist demnach neu zu treffen.
BURGENLAND. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Burgenland hat in der Causa Verkehrsbetriebe Burgenland GmbH eine Entscheidung getroffen: Der Beschwerde des privaten Busunternehmens rund um ein Vergabeverfahren wurde stattgegeben und die Aufforderung zur Abgabe eines Letztangebotes für nichtig erklärt.
Das Busunternehmen hatte wie berichtet einen Nachprüfungsantrag zum Vergabeverfahren gestellt und eine einstweilige Verfügung gegen die Aufforderung zur Letztangebotsabgabe eingebracht. Der Grund: Man sei davon ausgegangen, dass die Leistungen mit den eigenen Bussen erbracht werden dürften, und dafür keine VBB-Busse angemietet werden müssten.
Gegen vergaberechtliche Grundsätze verstoßen
Sein Urteil begründet das Landesverwaltungsgericht nun damit, dass die Auftraggeberin im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine zentrale Ausschreibungsbedingung geändert hätte. „Während die ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen den Einsatz eigener Fahrzeuge zuließen, wurde erst mit Aufforderung zur Abgabe des Letztangebots verbindlich festgelegt, dass die Leistungen ausschließlich mit von der Auftraggeberin bereitgestellten Bussen zu erbringen sind“, heißt es in der offiziellen Begründung.
Diese nachträgliche Änderung verstoße wiederum gegen die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung. Die Aufforderung zur Abgabe des Letzangebots, auch „Last and Best Offer“ genannt, wurde deshalb für nichtig erklärt. Auf dieser Basis muss die Zuschlagsentscheidung von der VBB neu getroffen werden.
- Das Landesverwaltungsgericht Burgenland (LVwG) hat der Beschwerde eines privaten Busunternehmens stattgegeben.
- Foto: Franz Tscheinig
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ÖVP ortet „nächste Blamage für System Doskozil“
Die Ermittlungen des Landesverwaltungsgerichts gegen die Verkehrsbetriebe Burgenland hatten bereits zu Beginn für scharfe Kritik der Opposition gesorgt. Diese sieht sich im nun gesprochenen Urteil bestätigt. ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl spricht via Aussendung von der „nächsten schweren Blamage für das System Doskozil“. Wieder einmal zeige sich, dass „unter SPÖ-Verantwortung Ausschreibungen und Vergabeverfahren offenbar nicht sauber abgewickelt werden“, so Strobl. Er fordert von Verkehrslandesrat Heinrich Dorner und der Geschäftsführung der VBB eine „lückenlose Aufklärung“. „Die Burgenländerinnen und Burgenländer haben Anspruch auf einen rechtssicheren und wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeld – und nicht auf die nächste gerichtliche Ohrfeige für ein Landesunternehmen.“
SPÖ sieht Vergabeverfahren „im Grunde bestätigt“
Bei der SPÖ selbst verweist man darauf, dass das Vergabeverfahren „im Grunde bestätigt“ wurde. „Nur in zwei Details wurden Nachbesserungen verlangt, auf die die VBB auch entsprechend reagieren werden“, so Landesgeschäftsführer Kevin Friedl. Verärgert reagiert er auf die Reaktion der ÖVP auf die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts. „Es gibt fast kein Themenfeld, auf dem die Fundamentalopposition nicht gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung arbeitet. Diese Burgenlandfeindlichkeit ist bei ÖVP, aber auch bei der FPÖ mittlerweile Programm geworden“, so Friedl.
- Für den Buslinienbetrieb bedienen sich die VBB auch privater Partnerunternehmen.
- Foto: Landesmedienservice Burgenland
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FPÖ: „Ausschreibung ist kein Wunschkonzert“
Apropos FPÖ. Auch Klubobmann Christian Ries nimmt die Entscheidung in der VBB-Causa zum Anlass, auf die „fragwürdige“ Vergabepraxis im „roten Machtbereich“ hinzuweisen. „Eine Ausschreibung ist kein Wunschkonzert, bei dem man während des laufenden Verfahrens die Spielregeln verändert“, so Ries. Geradezu „grotesk“ sei seiner Ansicht nach zudem die Darstellung der VBB, wonach man sich durch die Entscheidung „im Grunde bestätigt“ sehe: „Wer vom Landesverwaltungsgericht gezwungen wird, einen wesentlichen Verfahrensschritt neu aufzurollen, wurde nicht bestätigt. Er wurde wegen eines Fehlers zurückgeschickt.“ Ries fordert daher eine vollständige Offenlegung des Verfahrensablaufs und der vorgenommenen Änderungen.
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