Einspruch gegen Raumplanungsgesetz
„Unfreundlicher Akt gegenüber dem Burgenland“
Die Bundesregierung sieht durch die Novelle des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes Bundesinteressen gefährdet. Deshalb wurde in der Ministerratssitzung Einspruch erhoben.
BURGENLAND. Es geht vor allem um den §53b im Raumplanungsgesetz, der auf Kritik stösst. In Absatz 1 steht: Als Ausgleich für die durch Photovoltaikanlagen gemäß § 53a Abs. 3 und durch Windkraftanlagen bewirkte Belastung des Landschaftsbildes erhebt das Land Abgaben.
Wirkt kontraproduktiv
Ein Passus, mit dem weder das Finanz- noch das Klimaschutzministerium einverstanden sind. Begründung: Die neue Abgabe wirke kontraproduktiv für die Errichtung und den Betrieb von Windkraft- und Photovoltaikanlagen auf Freiflächen und stehe damit „im starken Gegensatz“ zum aktuellen Regierungsprogramm. Dieses enthält die Zielsetzung, die Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen.
LR Dorner: „schlechter politischer Stil“
Als „unfreundlichen Akt gegenüber dem Burgenland und ganz schlechten politischen Stil“ wertet Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner das Vorgehen der Bundesregierung in der Frage des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes.
„Bundeskanzler stürzt Gemeinden in ein finanzielles Chaos“
„Die Bundesregierung fährt dem Burgenland bei seinem Vorhaben, rechtliche Klarheit zu schaffen, in die Parade – dadurch wird die Rechtsgrundlage für die Zahlungen der Anlagenbetreiber an die betroffenen Kommunen ausgehebelt. Der Bundeskanzler stürzt die Gemeinden offenbar mutwillig in ein finanzielles Chaos und agiert gegen den Ausbau der erneuerbaren Energie“, so Landesrat Dorner. Nun werde mit Hochdruck an einer neuen Lösung gearbeitet. „Wir werden unsere Gemeinden mit Sicherheit nicht im Stich lassen – auch, wenn ihnen die ÖVP-geführte Regierung in den Rücken fällt“, so der zuständige Landesrat.
ÖVP: Kritik auch an Baulandsteuer
Die ÖVP sieht sich in ihrer Kritik bestätigt. Klubchef Markus Ulram meinte gegenüber der APA, dass dies aber nur ein Kritikpunkt sei. Für „verfassungsrechtlich bedenklich“ hält er auch die Baulandsteuer. „Wir werden uns das anschauen und weiter dagegen ankämpfen“, so Ulram.
FPÖ: „SPÖ-typische Verstaatlichungstendenzen“
Auch die Freiheitlichen begrüßen den Einspruch durch die Bundesregierung. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass der Gesetzesentwurf den SPÖ-typischen Verstaatlichungstendenzen sehr ähnelt und verfassungsrechtlich unmöglich halten kann“, so FPÖ-Landesparteiobmann Alexander Petschnig.
Grüne sehen sich bestätigt
Ebenfalls in ihrer Kritik bestätigt sehen sich die Grünen: „Bei den Photovoltaik--Anlagen eine Landschaftsschutzabgabe einzuführen, während bei anderen Errichtungen wie Einkaufszentren, Hotelbauten und Gewerbegebieten der Landschaftsschutz für die Landesregierung keine Rolle spielt, zeigt uns, wie beliebig mit Landschaftsschutz umgegangen wird", kritisiert Landtagsabgeordnete Wolfgang Spitzmüller.
SPÖ: „Werden das prüfen“
SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich meinte in einer ersten Reaktion, dass man prüfen werde, „ob es ein Zeichen gegen das Burgenland ist oder ob inhaltlich etwas zu verändern ist.“
Die weitere Vorgangsweise: Der Landtag kann den Gesetzesbeschluss wiederholen. Sollte die Bundesregierung ihren Einspruch nicht zurückziehen, entscheidet ein Ausschuss, der aus je 13 Mitgliedern des Nationalrats und Bundesrats besteht.
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