Sanierungsverfahren
Forstinger-Filialen im Burgenland vor Schließung
Die Autozubehörkette Forstinger ist erneut in Insolvenz geraten. Schuld daran seien die Corona-Pandemie, die Teuerung und die damit verbundene gesunkene Kaufkraft. Auch die Filialen in Eisenstadt, Oberwart, Neusiedl am See, Pinkafeld, Mattersburg und Oberpullendorf sind von der Insolvenz betroffen.
BURGENLAND. In den vergangenen Wochen häuften sich die Meldungen über Insolvenzen und Pleiten. Nachdem kika/Leiner verkauft und schließlich insolvent gegangen ist, und der Schuhändler Salamander und Delka den Rückzug aus Österreich bekannt gab, trifft es nun auch den Autozubehörhändler Forstinger. Das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung wurde am Landesgericht St. Pölten bereits eröffnet. Die Passiva belaufen sich auf rund 32,6 Mio. Euro. In Österreich sind rund 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen.
Dritte Insolvenz
Bereits im Jahr 2001 wurde über die Schuldnerin mit damals noch 121 Filialen und 1.100 Mitarbeitern ein Ausgleichsverfahren eröffnet. Bei Verbindlichkeiten von rund 55 Mio. Euro haben die Gläubiger seinerzeit einer Ausgleichsquote von 40 %, welche auch erfüllt wurde, zugestimmt. Im Jänner 2018 wurde über das Schuldnerunternehmen abermals ein Insolvenzverfahren in Form eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung eröffnet. Von diesem Sanierungsverfahren waren 108 Filialen betroffen.
„Da es sich bereits um das dritte Insolvenzverfahren des Unternehmens handelt, wird das Restrukturierungskonzept einer strengen Überprüfung standhalten müssen, damit der Sanierungsplanvorschlag die Akzeptanz der Gläubiger finden wird. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die Sanierungsbestrebungen tatsächlich aufrechterhalten werden können“, so Brigitte Dostal vom KSV1870.
Betroffene Filialen
- Neusiedl am See: Altenburger Straße 21-22
- Eisenstadt: Mattersburgerstraße 22
- Mattersburg: Industriestraße 7
- Oberpullendorf: Gymnasiumstraße 25
- Oberwart: Steinamangererstraße 180
- Pinkafeld: Wienerstraße 55
Fortbetrieb im Insolvenzverfahren
Wie die Schuldnerfirma in ihrem Antrag auf Eröffnung des Sanierungsverfahrens angibt, ist der Fortbetrieb des Unternehmens beabsichtigt. Der noch zu bestellende Insolvenzverwalter wird nunmehr das Fortführungskonzept in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten auf dessen Umsetzbarkeit prüfen, um einen reibungslosen Fortbetrieb während des Insolvenzverfahrens gewährleisten zu können.
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