Aktuelle Lockdown-Verschärfungen
Ein Hammer-Lockdown: Österreich muss in Hausarrest
Es ist wieder soweit. Der zweite Lockdown gilt in Österreich zwar schon seit über zehn Tagen - heute wurde er jedoch mit drastischen Verschärfungen abgerundet.
Leere Straßen, geschlossene Geschäfte und eine traurige, herbstliche Stimmung - es sind Tatsachen, mit denen wir uns ab Dienstag abfinden müssen.
Die ungewöhnliche Erfahrung haben wir schon mal gemacht, denn die Bilder werden uns an den ersten Lockdown vom März erinnern.
Ab Dienstag, dem 17. November gilt in ganz Österreich:
AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN
Es gilt 24h Ausgangsperre.
Man darf man den privaten Wohnbereich nur in fünf uns schon bekannten Ausnahmefällen verlassen: Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, Hilfeleistung, berufliche Zwecke, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse, Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.
Außer der eigenen Familie darf man ab Dienstag nur mehr den eigenen Lebenspartner, einzelne engste Angehörige oder einzelne wichtige Bezugspersonen treffen.
„Ein Haushalt darf jeweils nur mehr mit einer einzelnen haushaltsfremden Person treffen.“
MASKENPFLICHT
Es gilt nach wie vor die Mund-Nasen-Schutz-Pflichtin geschlossenen Räumen.
Auch der Ein-Meter-Abstand muss eingehalten werden.
ARBEIT
Wenn möglich soll auf Home Office umgestellt werden.
HANDEL
Alle Geschäfte sind geschlossen.
Ausnahme: Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte,Tierfutterhandel, Trafiken, Tankstellen, Banken, die Post, Autowerkstätte. Die Öffnungszeiten bleiben auf 6.00 und 19.00 Uhr limitiert.
Kosmetikstudios und Friseure sind geschlossen.
GASTRONOMIE
Alle Gastronomiebetriebe bleiben nach wie vor geschlossen.
Nur Take-Away und Lieferungen sind von 6 bis 19 Uhr möglich.
HOTELS
Alle Hotels bleiben nach wie vor geschlossen.
Ausnahme: Personen Die Sich Bereits Im Hotel Befinden, Keine Unterkunft Haben, Beruflich Reisen Oder Hilfe Leisten.
FREIZEITEINRICHTUNGEN
Alle Freizeiteinrichtungen bleiben nach wie vor geschlossen.
Schwimmbäder, Fitness- und Yogastudios, Kinos, Theater, Opern, Tanzschulen, Konzertsäle, Spielhallen, Casinos, Wettbüros, Indoor-Spielplätze bleiben nach wie vor geschlossen. Betreten vom Sportstätten ist verboten.
VERANSTALTUNGEN
Kulturelle Events und Sportveranstaltungen sind nach wie vor verboten.
BEGRÄBNISSE
Begräbnisse sind auf 50 Personen limitiert.
SCHULEN
Alle Schulen steigen auf Distance Learning um.
SPITÄLER UND PFLEGEHEIME
Es gilt ein allgemeiner Besuchsverbot in Spitälern und Pflegeheimen
Ausnahme: Besuch der minderjährigen Patienten, unterstützungsbedürftigen Personen, Begleitung der Schwangeren.
Wenn ein Patient sich länger als 7 Tage im Spital befindet, darf er von einer Person pro Woche besucht werden.
Die Maßnahmen gelten bis zum 6. Dezember.
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