Bezirke Eisenstadt/Neusiedl
Aus Liebe zum Ex wegen 151,6 kg Drogen angeklagt

Die attraktive 36-Jährige in Handschellen. Rechts Staranwalt Dr. Rudolf Mayer. | Foto: Heigl
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Die Liebe war schuld, dass eine unbescholtene zweifache Mutter in zwielichtige Drogen-Geschäfte hineingezogen wurde. Von ihrem inzwischen im Gefängnis sitzenden serbischen Ex-Lover. Verantwortlich für Indoor-Produktion und Verkauf von satten 151,6 Kilogramm Cannabis. Ihre Mittäterschaft brachte die attraktive Frau nun vor das Landesgericht Eisenstadt - und ins Gefängnis.

BEZIRKE EISENSTADT UND NEUSIEDL AM SEE. In Handschellen aus der U-Haft-Zelle in den Saal 7 vorgeführt wurde die 36-jährige Österreicherin mit serbischen Wurzeln. Angeklagt wegen Verbrechen des Suchtgifthandels einerseits. Andererseits der Erzeugung von über 150 kg Cannabisblüten als Mitglied einer kriminellen serbischen Organisation. „In den Jahren 2020 und 2021“, so die Staatsanwältin. „Was sie gemacht hat, war, dass sie Wohnungen, Objekte und Liegenschaften angemietet hat, in denen dann Cannabis produziert worden ist!“

Verkauf von 33 Kilo Drogen an einem Tag

Dabei ging es um Indoor-Zucht-Plantagen in Purbach, Weiden am See sowie in Wien und Niederösterreich. Sie soll aber auch für Suchtgift-Verkauf verantwortlich sein. Und zwar am 23. August 2021 von insgesamt 33 Kilo in Purbach und am 12. Oktober von rund 6 Kilo in Wien. Ihr Verteidiger, Staranwalt Dr. Rudolf Mayer, in seinem Eröffnungsplädoyer: „Meine Mandantin bekennt sich vollinhaltlich schuldig!“ Und führte aus: „Was hat sie gemacht? Sie ist als Mieterin aufgetreten. Warum hat man sie, und da sage ich ganz bewusst das Wort ,verwendet‘. Deshalb, weil sie eben Deutsch kann und man ihr daher eher die Immobilien vermietete!“

2 Jahre und 8 Monate Haft lautete das Urteil des Schöffensenats. Die Angeklagte akzeptierte nach Rücksprache mit Top-Anwalt Rudolf Mayer den Richterspruch. | Foto: Heigl
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Staranwalt: Klientin verzichtet auf Aussagen

Der Top-Rechtsanwalt weiter: „Meine Mandantin war aber weder Gärtnerin. Noch hatte sie eine hohe hierarchische Rangordnung. Hat sonst also nichts gemacht und verzichtet auf ihr Recht eine Aussage zu tätigen. Ich brauche auch keine Zeugen!“ Daraufhin Richterin Karin Knöchl zur Angeklagten: „Sie haben bisher keine Aussage zur Sache gemacht. Außer zum Mittäter, den sie identifiziert haben. Also den Mann, mit dem sie zusammen waren. Bekennen sie sich schuldig?“ Kurz und knapp folgte von der Frau, die seit 5 Jahren arbeitslos ist, von 810 Euro Mindestsicherung lebte und rund 5.000 Euro Schulden hat: „Ja!“

Pro Mietvertrag 1.000 Euro erhalten

„Sie haben verstanden, was ihnen zur Last gelegt wird“, setzte die Vorsitzende des Schöffensenats nach. „Ja!“ „Was haben sie für ihre Tätigkeit bekommen?“ Nach einem Kopfnicken von Dr. Rudolf Mayer sagte die 36-Jährige: „Pro Mietvertrag 1.000 Euro!“ „Wollen sie darüber hinaus weitere Angaben machen?“ „Nein!“ Danach fasste die Richterin die wesentlichsten Fakten aus dem Akteninhalt zusammen. Rezitierte über die polizeilichen Erhebungen sowie Aussagen von Mittätern und Zeugen. Aus denen hervorging, dass die Angeklagte mit ihrem damaligen serbischen Lebensgefährten, der der deutschen Sprache nicht mächtig war, zu den Vermietern gegangen ist und unter einem falschen Namen die Verträge abgeschlossen hat.

2 Jahre und 8 Monate Haft für zweifache Mutter

Top-Verteidiger Dr. Rudolf Mayer bat für seine Mandantin, die sich aus Liebe zu ihrem Ex-Freund zu diesen Taten verführen ließ und mit den paar tausend Euro ihren finanziellen Notstand beheben wollte, um ein mildes Urteil. Das bereits nach kurzer Beratung gefällt wurde: 2 Jahre und 8 Monate Haft. Bei einem Strafrahmen von 15 Jahren Gefängnis akzeptierte der Rechtsanwalt den Spruch des Schöffensenats. Aus diesem Grund nahm die Angeklagte ihre Strafe auch an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Daher nicht rechtskräftig.

Die attraktive 36-Jährige in Handschellen. Rechts Staranwalt Dr. Rudolf Mayer. | Foto: Heigl
2 Jahre und 8 Monate Haft lautete das Urteil des Schöffensenats. Die Angeklagte akzeptierte nach Rücksprache mit Top-Anwalt Rudolf Mayer den Richterspruch. | Foto: Heigl

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