"Anpatz-Politik"
Wirbel zwischen ÖVP und SPÖ um Wohnbau in Hornstein
Die Bezirkshauptmannschaft (BH) als Aufsichtsbehörde bestätigt den rechtmäßigen Bau eines Wohnbauprojekts bei der denkmalgeschützten Doppelkreuzscheune in Hornstein. Die SPÖ Hornstein hatte 2022 offiziell Beschwerde eingereicht. Trotz des Urteils sehen sich ÖVP und SPÖ nun ihren Argumentationen bestätigt.
HORNSTEIN. In der neugeschaffenen Siedlung um den Getreideweg in Hornstein haben Ende des Jahres bereits die ersten Mieter ihre neuen Reihenhäuser bezogen. Errichtet wurde die Wohnanlage von der Neuen Eisenstädter. Trotz der Fertigstellung, herrschen unter ÖVP und SPÖ weiter Ungereimtheiten zu dem Projekt.
Wie alles begann
Im Jahr 2021 wurde ein Baubescheid für 36 Wohneinheiten rund um die Doppelkreuzscheune erlassen. Zuvor sei in diesem historischen Areal eine verdichtete Wohnungsanlage mit über 200 Wohneinheiten geplant gewesen, so Bürgermeister Christoph Wolf. Mit einer Bausperre im Zuge des Bebauungsplans konnte dies verhindert werden: "Durch unser Handeln sind seither mindestens 350 Quadratmeter an Baulandfläche pro Wohneinheit erforderlich", sagt der Bürgermeister.
ÖVP sieht sich bestätigt
Direkt vor den Gemeinderatswahlen 2022 reichte die SPÖ Hornstein offiziell Beschwerde gegen einen Baubescheid zur Errichtung von Doppelhäusern bei der Doppelkreuzscheune bei der BH als Aufsichtsbehörde ein. Die von der SPÖ eingereichten Punkte wurden nun vollinhaltlich von der Aufsichtsbehörde zurückgewiesen, heißt es in einer Aussendung der Volkspartei. "Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde zeigt, dass wir seitens der Gemeinde richtig gehandelt haben und der Baubescheid unangetastet bleibt", so Wolf.
Wolf und die ÖVP Hornstein sprechen von einer "SPÖ-Anpatz-Politik": "Statt sich mit konstruktiven Ideen für Hornstein zu beschäftigen, hat sich die Schmitl-SPÖ vor der Wahl auf Anzeigen, Anpatzen und Schlechtreden fokussiert – um letztlich von der eigenen Arbeitsunfähigkeit abzulenken."
"Schwerwiegende Fehler berichtigt"
Mit dem Urteil der BH bestätigt sieht sich auch die SPÖ. Der Baubescheid sei zwar nicht gekippt worden, "schwerwiegenden Fehler, die Grund für die Aufsichtsbeschwerde der SPÖ waren, wurden aber nachträglich berichtigt", so Vizebürgermeister Rainer Schmitl entgegen der Aussagen der ÖVP. Weiters seien "mittels Änderungen von Widmungsgrenzen, Baulinien und Widmungen Rechtswidrigkeiten im Baubescheid korrigiert worden."
Thema erledigt
"Aus unserer Sicht offen bleibt jedoch wie ein Großprojekt von 36 Wohneinheiten mit dem von Bgm. Wolf verkündetem langsamen Wachstum unserer Gemeinde zusammenpassen soll? Immerhin geht trotzt seiner anderslautenden Meldungen im Amtsblatt der Siedlungswohnbau faktisch ungebremst weiter", sagt Schmitl. Da die Wohnungen in der Siedlung bereits bezogen sind, sei für die SPÖ dieses Thema nun aber erledigt.
Die Anschuldigung seitens der ÖVP einer "Anpatz-Politik" sieht Schmitl kritisch. Da Hinweise an Bgm. Wolf erfolglos blieben, sei der SPÖ nichts anderes übrig geblieben, als die Aufsichtsbeschwerde einzubringen.
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