Schulische Nachmittagsbetreuung - Erhebungen demnächst!

Im Februar ist es wieder soweit: In Salzburgs Pflichtschulen muss der Bedarf an Nachmittagsbetreuung für das kommende Schuljahr mittels Fragebogen erhoben werden.

Wenn mindestens 15 Kinder für drei Nachmittage pro Woche angemeldet
sind, besteht nämlich die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung dieses
Modells.

Bei der "Schulischen Nachmittagsbetreuung" ist seit 2012 neu, dass in einer
Gemeinde Volks- und Hauptschulkinder gemeinsam in einer Schule betreut werden können. Ab zwölf gemeldeten Kindern für mindes-
tens drei Nachmittage pro Woche besteht in diesem Fall die Verpflichtung
zur Realisierung einer schulischen Nachmittagsbetreuung.

Eine Anmeldung für einzelne Tage ist ebenfalls möglich.

(Hinweis: Bei weniger als zwölf bzw. 15 Meldungen findet diese Betreuungsform in der Schule nicht statt. Bereits bestehende Betreuungsangebote in der Gemeinde werden in ihrem Bestehen nicht gefährdet.)

Dennoch gibt es zum Modell "Schulische Nachmittagsbetreuung" Alternativen, weil Gemeinden bei berufstätigen Eltern den gesetzlichen "Versorgungsauftrag" für die Betreuung dieser Kinder haben (z.b. Alterserweiterte Gruppen, Schulkindgruppen, Alterserweiterte Kindergartengruppen und Tageseltern).

Wenn es nur um die Überbrückung der Mittagszeit geht, so kann auch eine Mittagsbetreuung mit Essen eine Lösung sein.

Kontaktieren Sie Ihren Bürgermeister/Ihre Gemeinde und weisen Sie gezielt auf die Notwendigkeit einer Nachmittagsbetreuung hin.

Bei Fragen steht auch Forum Familie im Bezirk zur Verfügung
zur Homepage:

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