Schulkindbetreuung am Nachmittag - Land Salzburg
Im Februar ist es wieder soweit: in Salzburgs Pflichtschulen muss seit einigen Jahren der Bedarf an Nachmittagsbetreuung für das kommende Schuljahr mittels Fragebogen erhoben werden.
Neu bei der "Schulischen Nachmittagsbetreuung" ist, dass in einer Gemeinde Volks- und Hauptschulkinder gemeinsam in einer Schule betreut werden können (bisher getrennt)
Wenn an einer Schule mindestens 15 Kinder für 3 Nachmittage pro Woche angemeldet sind, besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung dieses Modells.
Eine Anmeldung für einzelne Tage ist ebenfalls möglich.
Bei weniger Meldungen findet diese Betreuungsform in der Schule nicht statt.
Dennoch gibt es zum Modell "Schulische Nachmittagsbetreuung" Alternativen, weil Gemeinden bei berufstätigen Eltern den gesetzlichen "Versorgungsauftrag" für die Betreuung dieser Kinder haben (z.b. Alterserweiterte Gruppen, Schulkindgruppen und Tageseltern). Wenn es nur um die Überbrückung der Mittagszeit geht so kann auch eine Mittagsbetreuung mit Essen eine Lösung sein.
Kontaktieren Sie Ihren Bürgermeister mit der Notwendigkeit einer Nachmittagsbetreuung.
Weitere Infos & Unterstützung:
Forum Familie Flachgau
Elternservice des Landes
Dr. Wolfgang Mayr
Tel. 0664/82 84 238
http://www.salzburg.gv.at/forumfamilie
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