Die Österreichische Alpinpolizei
10 Regeln für sicheres Skifahren

"Alpinpolizisten mit Flugpolizei" | Foto: Polizei Salzburg
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Wenn es auf Skipisten zu Unfällen kommt, dann ist nicht nur die Bergrettung vor Ort, sondern auch die Alpinpolizei. 

SALZBURG. Die Hauptsächliche Arbeit der Alpinpolizei ist es, Vorfälle und Unfälle auf Skipisten zu erheben. In Zusammenarbeit mit der Flugpolizei und der Bergrettung wird die Alpinpolizei bei Unfällen auf der Skipiste tätig. Dabei steht die Hilfeleistung und Bergung an erster Stelle. 

"Personenrettung geht vor Erhebung. Personenrettung erfolgt vorwiegend durch eigene Pistenrettung der Liftbetreiber und teilweise von ehrenamtlichen Pistendiensten der Bergrettung. Flugpolizei unterstützt die Alpinpolizei bei der Unfallerhebung und führt die Bergung von Unverletzten in alpiner Notlage oder tödlich Verunfallten durch", so Thomas Schwaiger, Leiter der Salzburger Alpinpolizei. 

Leiter Alpindienst Mjr Thomas Schwaiger BA | Foto: Polizei Salzburg
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Aufklärungsarbeit

Grundsätzlich gilt: Wer sich oder andere auf der Skipiste in Gefahr bringt und es zu Verletzten oder Todesopfern kommt, wird von der Alpinpolizei angezeigt. Die Haupaufgabe der Alpinpolizei ist es Unfallvorfälle detailliert aufzunehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Diese prüft dann die Fälle und entscheiden, ob weitere Ermittlungsaufträge notwenig sind. 

Bei Unfällen auf der Piste 

Ein eigenes Skipistengesetzt gibt es nicht, jedoch wird mit der vorhandenen Gesetzgebung, wie der Strafprozessordnung oder dem Zivilgesetzt das Strafausmaß bestimmt.

"Das Zivilrecht ist unabhängig vom Strafrecht. Berichterstattungen der Alpinpolizei werden nach der strafprozessualen Abhandlung sehr wohl für das Zivilrecht herangezogen; grundsätzlich gilt aber, dass wir Erhebungen und Berichterstattungen nur für die Strafrechtspflege durchführen", so Schwaiger. 

Es ist fast so wie im Straßenverkehr, bei zum Beispiel einem Zusammenstoß zweier Skifahrer, sind auch wie bei einem Zusammenstoß zweier Autos, zwei Personen am Unfall beteiligt. Daher kann genauso eine Unfallsituation auf der Skipiste im Zusammenhang mit einem Fahrlässigkeitsdelikt oder einem Unterlassungsdelikt, bei zum Beispiel Unterlassener Hilfeleistung, gelten gemacht werden. 

Alkoholkonsum auf der Piste

Eine Promille-Grenze wie es die für Autofahrer gibt, existiert auf der Skipiste nicht. Kommt es jedoch zu einem Unfall und einer Anzeige, wird der Alkoholpegel und die Skiausrüstung geprüft und zur Beurteilung des Strafausmaßes mitberücksichtigt. 

Foto: Polizei Salzburg

Die zehn Regeln auf der Piste 

Die "FIS-Regeln" (Fédération Internationale de Ski) unterliegen nicht dem Gesetz, sind jedoch wichtige Verhaltensregeln beim Skifahren. Diese werden auch im Zuge eines Verfahrens herbeigezogen, vor allem dann, wenn es um Schadensersatzgeld geht. 

"Wer sich nicht Korrekt verhält, muss mit einer Anzeige rechnen. Die FIS-Regeln sollte schon jeder kennen. Die FIS Regeln sind zwar keine gesetzlichen Bestimmungen gelten jedoch als Verkehrsnorm im strafrechtlichen Sinn und werden in der Strafrechtspflege sehr wohl zur Bewertung eines schuldhaften Verhaltens heran gezogen", so Schwaiger. 

Die zehn Regeln regeln das Verhalten und den Umgang auf der Skipiste miteinander und sind eine gute Präventivmaßnahme gegen Unfälle. Ein Beispiel für eine Regel zum Thema "Überholen auf der Piste" ist: "Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt." Alle 10 FIS-Regeln auf: alpinesicherheit.at/10-fis-regeln

Ausbildung bei der Alpinpolizei

Rund 64 Alpinpolizisten und Alpinpolizistinnen sind in Salzburg einsatzbereit. Wer zur Alpinpolizei möchte, muss vorher die Polizeiausbildung absolvieren und eine entsprechende Kondition mitbringen. Neben einem Interesse an der Tätigkeit, ist auch Schwindelfreiheit eine Voraussetzung für den Beruf.

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