Kind starb bei Unfall auf Bauernhof
Zwei Landwirte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Vergangenen Juli kam es auf einem Bauernhof in Lamprechtshausen zu einem tragischen Unfall. Zwei Jungen spielten auf einem beladenen Kippanhänger. Dabei geriet einer der beiden in den Sog und wurde verschüttet. Die zwei Landwirte, auf deren Hof es zu dem Vorfall kam, mussten sich heute vor dem Bezirksgericht Seekirchen verantworten.
SEEKIRCHEN/LAMPRECHTSHAUSEN. Die beiden Flachgauer Landwirte wurden heute, am Montag, den 24. April, wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, trotz klarer Vorschriften nicht eingegriffen zu haben. Eigentlich hätten Sie den Kindern das Spielen auf dem Kipp-Anhänger verbieten müssen. Die beiden Angeklagten wurden heute zu jeweils vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe mit einem Bewährungszeitraum von 3 Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein tragischer Unfall
Der tödliche Vorfall ereignete sich am 18. Juli 2022 auf einem Bauernhof in Lamprechtshausen. Gemeinsam spielten der achtjährige Junge des Landwirtes und der neun Jahre alte Nachbarsbub auf einem Kipp-Anhänger. Dieser war etwa 60 Zentimeter hoch mit Getreide beladen und um circa 45 Grad angehoben. So sollten die Körner abgeladen und über ein Rohr zu einem sogenannten Schneckenantrieb weiterbefördert werden.
Die zwei Kinder spielten auf dem gekippten Anhänger und benutzten diesen als Rutsche. Plötzlich geriet der Nachbarsjunge in den Sog des Rohres und blockierte so den Getreideabfluss. Das nachkommende Korn verschüttete den Jungen. Der Bub des Landwirts schlug sofort Alarm, als er dies mitbekam.
Der Landwirt befreite das Kind. Notarzt und Rettung versorgten den Neunjährigen und brachten ihn ins Landeskrankenhaus. Dort verstarb er in der Nacht auf den 19. Juli 2022.
Prozess am Bezirksgericht
Heute mussten sich die zwei Landwirte, auf deren Hof es zu dem tödlichen Vorfall kam, vor dem Bezirksgericht in Seekirchen verantworten. Sie sind wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung angeklagt. Beide sind unbescholten.
Konkret wird ihnen vorgeworfen, die Aufsicht über die Kinder gehabt zu haben, jedoch entgegen den Vorschriften, den Kindern nicht das Spielen beim Kippanhänger verboten zu haben. Es werde bei diesen Geräten seitens des Herstellers klar darauf hingewiesen, dass sich niemand beim Kippvorgang in der Nähe befinden darf.
Die beiden Angeklagten bekannten sich heute beide schuldig. Sie hätten in der Tat die Aufsicht über die Kinder über gehabt. "Es hilft nichts, es ist leider passiert", so der Erstangeklagte. Darüber hinaus wollten sie sich nicht zu dem Vorfall äußern.
Das Urteil:
Das Gericht verurteilte die Angeklagten heute wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten. Diese wird ihnen auf einen Zeitraum von drei Jahren nachgesehen, sofern sie sich in dieser Zeit nichts zu Schulden kommen lassen. Grundsätzlich können sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten die nächsten drei Tage noch Berufung einlegen. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
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