Justiz-News
Anklage nach dem Verbotsgesetz

- Foto: BRS
- hochgeladen von Roland Wolf
UNTERWEISSENBACH, LINZ. Am Freitag, 15. Oktober, muss sich ein 1994 geborener Mann wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz von 1947 vor dem Landesgericht Linz verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in einer WhatsApp-Gruppe zu unterschiedlichen Zeiten mehrere Lichtbilder verschickt zu haben, die das Hakenkreuz und andere NS-Symbole zeigen. Des Weiteren soll er am 20. April, dem Geburtstag von Adolf Hitler, ein Hitler-Bild verschickt und zu einer Geburtstagsfeier eingeladen haben. Die Strafdrohung liegt zwischen einem und zehn Jahre Freiheitsstrafe.
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