Anschüttung in Neumarkt
BH Freistadt überprüft eingebrachtes Material im Gusental

"Geländegestaltende Maßnahme" | Foto: Lorenz Potocnik
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NEUMARKT. Als großer Fan des Mühlviertels outet sich der Linzer Gemeinderat Lorenz Potocnik (Linz plus) in einem Schreiben an Freistadts Bezirkshauptfrau Andrea Außerweger. Insbesondere das Gusental habe es ihm angetan: "Dieser Naturraum und diese Kulturlandschaft sind einzigartig und herausragend in Oberösterreich." Das Gusental sei eine der schönsten Gegenden im Mühlviertel.

Styropor, Plastik und PU-Schaum

Doch bei einer Wanderung musste der Kommunalpolitiker feststellen, dass das Tal unterhalb von Neumarkt offenbar als "Bauschuttdeponie" missbraucht werde. "Darin finden sich unendlich viele Stücke Styropor, Plastikteile und PU-Schaum", schreibt Potocnik. Bei der "Deponie" ist ein Schild angebracht, das auf die Bezirkshauptmannschaft Freistadt verweist. Darauf heißt es, dass es sich um eine "geländegestaltende Maßnahme" handle. Potocnik bittet die BH, die Deponie sofort zu stoppen, das Material zu entfernen und dafür eine geeignete Deponie zu finden. 

Bessere Möglichkeit der Bewirtschaftung

Die Bezirkshauptmannschaft Freistadt bestätigt, im von Potocnik angesprochenen Bereich die Durchführung von "geländegestaltenden Maßnahmen" (Anschüttung) zum Zwecke einer zukünftig verbesserten Bewirtschaftungsmöglichkeit der Fläche naturschutzrechtlich bewilligt zu haben. Aufgrund der im Ermittlungsverfahren eingeholten Sachverständigengutachten und der abgegebenen Stellungnahme der Oö. Umweltanwaltschaft wurde im Bewilligungsbescheid vorgeschrieben, dass für die Anschüttung ausschließlich unbedenkliches, nicht verunreinigtes Erdaushubmaterial verwendet werden darf und die Übergänge zum Urgelände sanft verlaufend ausgeführt werden müssen. Die "Rekultivierung" (Begrünung) hat bis spätestens Ende Oktober 2023 zu erfolgen.

BH überprüft eingebrachtes Material

Hinsichtlich der von Potocnik zur Anzeige gebrachten Verunreinigung des eingebrachten Materials erfolgt im Auftrag der Behörde eine abfalltechnische Überprüfung und es werden die entsprechenden verfahrensrechtlichen Schritte unverzüglich gesetzt.

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Foto: Cityfoto
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