Freisprüche für Bürgermeister und Altbürgermeister - "Wie im wilden Westen"

- hochgeladen von Robert Zinterhof
Thauerböck: „Es ist unverantwortlich, wie mit Bürgermeistern umgegangen wird. Es ist wie im wilden Westen."
LINZ, RECHBERG. Freisprüche für Altbürgermeister Johann Thauerböck, Bürgermeister Martin Ebenhofer sowie für einen Gemeindebediensteten und einen Ex-Gemeindebediensteter am Landesgericht Linz . Sämtliche Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft wurden zurückgewiesen. Das Schöffengericht ist vollinhaltlich der Argumentation der Verteidigung gefolgt. Für das Gericht war kein Schädigungsvorsatz zu erkennen, daher lautete das Urteil auf Freispruch. Die Anklage kritisierte, dass Auszahlungen ohne Befassung des Gemeinderates gelangten, niemand aber dadurch geschädigt wurde. Der Staatsanwalt hat sich Bedenkzeit erbeten (bis Freitag). Daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Die Anklage lautete: Verbrechen der Untreue durch Subventionsvergaben und der Schädigung der Gemeinde und Steuerzahler. Wie sich im Laufe der Verhandlungen herausstellte, haben das kritisierte Radrennen, das Hexenfest, die Kooperation mit einer Werbeagentur oder Veranstaltungen im Naturpark die Gemeinde nicht geschädigt. Johann Thauerböck nach der Verhandlung zur BezirksRundschau Perg: „Es ist unverantwortlich, wie mit Bürgermeistern umgegangen wird. Es ist wie im wilden Westen. Es wird vorher geschossen. Dann wird geschaut, wer getroffen wird.“
Aus der ersten Verhandlung: Aus der Sicht der Verteidigung und des Altbürgermeisters sind die kritisierten Ausgaben kein verlorenes und verschwendetes Geld für Rechberg. „Veranstaltungen und Naturpark bringen wieder Gelder und regionale Wertschöpfung. Der Nutzen für die Gemeinde ist höher als die Ausgaben, damit liegt kein Schaden vor“. Auf die Frage des Richters, warum Gelder ohne Beschlüsse des Gemeinderates flossen, meinte Thauerböck, dass dies ein Fehler gewesen sei. Beschlüsse seien aber in den Ausschüssen gefallen. Alle Gemeinderäte hätten Bescheid gewusst. Die Rechnungsabschlüsse mit den Ausgaben wurden auch von Bezirkshauptmannschaft und Land geprüft. Ein Verteidiger erklärte, dass wiederkehrende Leistungen nicht ausdrücklich vom Gemeinderat genehmigt werden müssen.


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