Die Braucommune

FREISTADT. In Freistadt gibt es nicht nur – wie viele sagen – das beste Bier, sondern in Sachen Brauerei auch einige einzigartige Rechtsform in Europa: Die Commune.
Kurz zur Geschichte: Schon im Mittelalter hatte das Bier in Freistadt einen hohen Stellenwert. In einer alten Urkunde ist zu lesen, dass bereits 1363 Herzog Rudolf IV den Bürgern mit Hausbesitz innerhalb der Stadtmauern das Privileg verliehen hatte, in ihren eigenen Häusern Bier zu brauen und es dort auch auszuschenken, so wie das aktuell bei den vielen Weinbuschenschanken ("ausg'steckt is") möglich ist. Das führte auch zu einem regen Handel zwischen den Hausbesitzern. Jene, die selbst nicht brauen konnten oder wollten, verkauften die Rechte an andere. So wurde Bier auch zu einer guten Einnahmequelle. Schließlich konnten die verbliebenen Brauer den Bedarf mit den Möglichkeiten in der Innenstadt gar nicht mehr abdecken.
1770 wurde schließlich zwischen der Gemeinde und der Bürgerschaft ein Kaufvertrag für ein Grundstück außerhalb der Stadt unterzeichnet und der Grundsteinfür den Bau eines neuen Brauhauses gelegt. Zehn Jahre lang wurde an diesem Betrieb gebaut. Zur Wahrung ihrer Interessen schlossen sichdie brauberechtigten Bürger der 149 Innenstadt-Häuser zur Gesellschaft "Braucommune in der Innenstadt" zusammen. Die Ansprüche wurden und werden in "Eimern" abgegolten. Die Rechte und Pflichten der "Braucommunisten" blieben bis heute unangetastet. Seit 1780 wird also am selben Ort Bier gebraut und verkauft.
Die wirtschaftlichen Herausforderungen der verangenen Jahre, besonders der große Umbau und die Errichtung des Brauhauses im Vorfeld der Landesausstellung 2013 waren enorm. "Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit!" Dieser Leitspruch des erfolgreichen Geschäftsführers Ewald Pöschko führte dazu, dass man zwar nicht an den alten Strukturen gerüttelt, aber die Statuten geändert hat. Sonst wären derartig umfangreiche Investitionen gar nicht möglich gewesen.
"Wir haben keine klare Trennung zwischen Besitzer- und koopeativer Ebene eingezogen", so Pöschko. Die Commune als Rechtsform blieb erhalten, aber die Statuten wurden geändert. Die Besitzer wählen nicht nur den Vorstand – derzeit ist das Rechtsanwalt Michael Raffaseder –, sondern auch 24 Vertreter in den Verwaltungskörper. Diese 24 wählen wiederum aus ihrer Runde sechs Personen, die ihre Interessen vertreten. Diese schlanke Struktur ermöglich schlagkräftige, rasche Entscheidungen. "Nur so können wir den Betrieb zeitgemäß führen", erläutert der Geschäftsführer. Eines bleibt beim Alten: Das Ratsherrn scheckt heute noch genauso gut wie damals!

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Foto: Cityfoto
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