Ab 1.1.2025
Bezirk Gmünd stellt sich auf neues Pfandsystem ein

- Bei manchen Geschäften werden Anbauten für die Pfandrücknahme errichtet, wie hier in Gmünd.
- Foto: Pilz
- hochgeladen von Katrin Pilz
Für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen muss künftig Pfand gezahlt werden.
BEZIRK GMÜND. "Von den Kunststoffabfällen und dem Gelben Sack-Material wird nach wie vor ein Großteil nicht werkstofflich verwertet. Mit dem neuen Pfandsystem soll die Recyclingquote erhöht werden", erklärt Martin Koppensteiner, Geschäftsführer des Gemeindeverbands für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk Gmünd.
Mit 1. Jänner 2025 wird in Österreich das Einwegpfand für Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter eingeführt. Das Pfand beträgt 25 Cent und wird zurückerstattet, wenn die Flasche oder Dose retourniert wird.
Bei der Rückgabe gelten klare Regeln: Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und mit vollständig lesbarem Etikett und Barcode zurückgegeben werden. Nur dann erhält man die 25 Cent zurück. "Wie mit beschädigten Flasche umgegangen wird, ob es in solch einem Fall zum Beispiel Reklamationsmöglichkeiten gibt, das wissen wir selber derzeit noch nicht", so Koppensteiner.
Bis Ende des Jahres 2025 gilt eine Übergangsfrist. Getränke in Einwegverpackungen ohne Pfandlogo dürfen bis 31. Dezember '25 ohne Einhebung eines Pfandes verkauft werden, wenn sie vor dem 1. April '25 abgefüllt wurden.
Alle weiteren Infos zum neuen neuen Pfand auf: www.oesterreich.gv.at
Automat oder manuell
Überall dort, wo mit dem Pfandlogo gekennzeichnete Getränke eingekauft werden können, muss auch die Rücknahme möglich sein, entweder über einen Automaten oder manuell. Die Automaten nehmen alle Flaschen und Dosen im Umlauf zurück. Erfolgt die Rücknahme manuell, muss eine Verkaufsstelle nur solche Verpackungsgrößen zurücknehmen, die sie selbst verkauft und nur in der Menge, wie üblicherweise an einzelne Kunden abgegeben wird.
"Bis Ende 2024 werden wir in allen Filialen Pfandautomaten zur Verfügung stellen. In den meisten Fällen werden Anbauten errichtet, damit unsere Kunden nicht mit den leeren Flaschen und Dosen durch die Filiale laufen müssen", informiert eine große Lebensmittelhandelskette. Kleinere Geschäfte werden vorrangig die manuelle Rücknahme nutzen.
Ausnahmen gelten für gemeinnützige Organisationen, wie die Sozialmärkte. "Vom Gesetz her sind wir nicht zur Rücknahme verpflichtet. Kann aber sein, dass manche Sozialmärkte es dennoch tun, das obliegt dann jedem selbst", erklärt Gerhard Steiner, Präsident von Soma Österreich & Partner.
Weitere Neuerung
Mit der neuen Regelung werden auch ab 1.1.2025 alle Leicht- und Metallverpackungen österreichweit einheitlich gemeinsam im Gelben Sack oder der Gelben Tonne gesammelt. Altstoffsammelzentren werden keine Einwegpfandprodukte, die mit dem Pfandlogo gekennzeichnet sind, und keine kleineren Kunststoffverpackungen mehr annehmen.
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