Dietmanns
Straßenbauprojekt Edelholzstraße wird neu verhandelt
DIETMANNS. "Es geht um ein widersinniges Bauvorhaben in der Edelholzstraße", wandte sich ein Dietmannser (vollständiger Name der Redaktion bekannt) an die Bezirksblätter. Der Hintergrund: die Gemeinde habe verabsäumt, ein Verkehrskonzept für das neue Siedlungsgebiet am oberen Ende der Ortschaft zu erstellen, zu der nur zwei schmale Straßenzüge führen - die Edelholzstraße und die Kindergartenstraße. Die Edelholzstraße soll nun im Zuge von Kanalarbeiten bis zu Vorgärten von dort wohnhaften Anrainern verbreitert werden, wofür es von diesen Kritik hagelt. Ein Anrainer könne dann zum Beispiel nicht mehr in seine Garage fahren.
"Überhaupt ist es vollkommen unverständlich, den Verkehr statt durch die Kindergartenstrasse (ohne Anrainer und nördlich der Ortschaft verlaufend) durch den Ausbau durch die Edelholzstraße und das gesamte Ortsgebiet mit zahlreichen Engstellen und gefährlichen Kreuzungen zu leiten. Dadurch wird die Lebensqualität aller Anrainer verschlechtert", so der Dietmannser. Am 28. Februar fand nun eine mündliche Straßenbauverhandlung statt.
Einwände "unberechtigt"
"Im oberen Teil der Edelholzstraße wurden 20 neue Baugründe aufgeschlossen. Dadurch erhöht sich aber der Verkehr nicht maßgeblich. Wir sind weit weg davon, von einem Verkehrsproblem zu sprechen", erläutert Bürgermeister Erhart Weißenböck. Daher bestehe keine Notwendigkeit, hier ein neues Verkehrskonzept zu überlegen. Zur Herstellung der Siedlungsinfrastruktur müsse aber der Regenwasserkanal erneuert werden, der in der Edelholzstraße verläuft. Diese wird infolgedessen aufgegraben und soll in Folge auch umgebaut werden. "Wenn sie schon aufgegraben ist, dann werden wir auch gleich eine ordentliche Straße wiederherstellen", so Weißenböck. Die Edelholzstraße soll verbreitert werden.
Die Einwände von Anrainern in der Edelholzstraße, die dadurch teilweise ein Stück ihrer Hauszufahrten bzw. Grundstückseinfahrten einbüßen müssen, sieht er als unberechtigt, da es sich dabei um Gemeindegrund handelt: "Es wurde teilweise (widerrechtlich) öffentliches Gut der Gemeinde für private Zwecke genutzt, sprich für Haus- und Grundstückszufahrten. Im Zuge des Straßenneubaus werden wir eben diesen öffentlichen Grund für die Straße verwenden", erklärt der Bürgermeister.
Neue Verhandlung
Nichtsdestotrotz werde die Gemeinde aber auf die Einwände eingehen, die bei der mündlichen Verhandlung vorgebracht wurden. "Die Edelholzstraße wird jetzt einmal nicht genehmigt und neu verhandelt. Wir werden einen neuen Plan erstellen und gehen von den ursprünglich geplanten 6m Straßenbreite einen halben Meter weniger auf 5,50m", so Weißenböck. So soll die Situation mit den betroffenen Anrainern entschärft werden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger soll ausserdem auch ein Gehsteig hergestellt werden.
Betreffend dem Thema Kindergartenstraße, die allerdings keine Gemeindestraße sondern ein Güterweg ist, der primär für landwirtschaftliche Fahrzeuge da ist, hält der Bürgermeister fest: Er wäre gerne bereit, diesen auszubauen, es scheitere aber daran, dass nicht alle Grundstückseigentümer Flächen verkaufen wollen und somit sei dies nicht durchführbar.
Termin ungünstig
Die Gemeinde habe verabsäumt, die betroffenen Anrainer zeitgerecht "ins Boot" zu holen, um auf deren Einwände einzugehen, lautet ein weiterer Kritikpunkt. "Das Argument, die anstehenden Kanalarbeiten in der Edelholzstraße zu nützen, um deren Umbau kostengünstig zu gestalten, mag natürlich stimmen, aber auch hier hat man die Erfahrungen der teils seit Jahrzehnten ansässigen Bevölkerung - etwa zu den seither erfolgten Überschwemmungen - nicht genützt", meint der Dietmannser und ist der Ansicht, dass die Kanalarbeiten daher "nicht den gewünschten Erfolg bringen werden".
Desweiteren sei der Verhandlungstermin um 9 Uhr Früh ungünstig gewesen und es sei erst während der Verhandlung mitgeteilt worden, dass im Anschluss eine Begehung stattfindet, wodurch manche aus Zeitgründen nicht teilnehmen konnten.
Laut Weißenböck wurde ordnungsgemäß zur Verhandlung geladen. Es sei üblich, dass anschließend an eine mündliche Verhandlung auch eine Begehung stattfindet.
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