Tierärztin Katia Waitz: "Liefere die Katzen bei Diesner-Wais ab!"

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BEZIRK GMÜND (eju). "Ich fühle mich verarscht, wenn die Frau Nationalrat im Parlament sagt, die lieben, kleinen Kätzchen dürfen wir den Kindern bei Urlaub am Bauernhof nicht vorenthalten. Dann soll sich die Frau Diesner um die ganzen Kätzchen, die hier innerhalb einer Saison (Anm.: heuer waren es seit Sommer über 100 Tiere alleine bei Waitz) als ausgesetzte Fundkatzen abgegeben werden, kümmern und dafür aufkommen.


Fundkatzen zu Diesner-Wais

Wir bringen ihr alle vorbei", empört sich die Gmünder Tierärztin Katia Waitz über einen Redebeitrag der Gmünder Nationalratsabgeordneten Martina Diesner-Wais (ÖVP) im Parlament zur Novelle des Tierschutzgesetzes.
Dabei hatte diese die quasi Ausnahmeregelung für Landwirte verteidigt, die ihre Hofkatzen nicht dem geltenden Gesetz entsprechend kastrieren lassen – mit der Begründung, junge Kätzchen wären eine Attraktion für Familien mit Kindern bei "Urlaub am Bauernhof" (für Katzen mit Freigang gilt seit 2005 eine absolute Kastra-tionspflicht, bei Landwirten werden jedoch "alle Augen zugedrückt").


"Tritt Tierschutz mit Füßen!"

"Diesner-Wais tritt mit dieser Rede das Tierschutzgesetz mit Füßen. Die Tiere werden entsorgt, wenn die Urlaubssaison vorbei ist, wie jüngst geschehen im Wald zwischen Wielands und Höhenberg", so Waitz weiter. Die Veterinärmedizinerin Katia Waitz setzt sich seit Jahren für ausgesetzte Tiere, Findel- und Streunerkatzen ein und das großteils unentgeltlich. Die ausgesetzten Tiere sind oft in einem erbärmlichen Zustand: "Wir wissen alle, dass diese ausgesetzten Katzen zu einem erheblichen Teil von Bauernhöfen stammen."

Tierheime gehen über

Nach Diesner-Wais' Rede platzte ihr allerdings der Kragen: "Ich verwende in Spitzenzeiten wie jetzt gerade im Herbst 80 Prozent meiner Arbeitszeit auf die vielen Fundkatzen, die bei mir abgeliefert werden, die zuvor irgendein verantwortungsloser Besitzer ausgesetzt hat. Die Tierheime gehen über vor Katzen, es gibt kein Geld für die Tiere von Land oder Bund und dann argumentiert die Abgeordnete Diesner-Wais gegen die Kastration von Bauernhofkatzen und befeuert damit das Tierleid!"

Kranke Bauernhofkatzen

Abgesehen davon hätten die meisten Bauernhofkatzen zahlreiche Krankheiten und Parasiten mit hohem Zoonose-Potential, wie Schnupfen, Flöhe, Pilzbefall, Ohrmilben und Würmer – Parasiten und Krankheiten können auch auf Menschen übertragen werden. "Ich will keine Angst schüren, aber wenn die Frau Nationalratsabgeordnete behauptet, wir brauchen Kätzchen am Bauernhof, dann sollten diese Tiere zumindest top gepflegt sein", so Waitz abschließend.

Reaktion von NR Martina Diesner Wais:

"Mir ist die Problematik der unkontrollierten Vermehrung von Katzen und der damit verbundenen Verwahrlosung, möglichen Krankheiten und das nicht ausgeschlossene Streunen von Katzen sehr wohl bewusst. Daher befürworte ich grundsätzlich die seit dem 1. 1. 2005 gesetzlich festgelegte Kastrationspflicht von Katzen. Trotzdem bin ich der Meinung, dass auf Bauernhöfen eine kontrollierte Vermehrung bzw Züchtung von Katzen etwas Natürliches und Traditionelles darstellt. Selbstverständlich unter der Voraussetzung einer artgerechten Versorgung und Haltung der Katzen. Außerdem bin ich der Meinung, dass die Verantwortung über streunende Katzen keinesfalls den Betreibern von landwirtschaftlichen Betrieben angelastet werden darf und daher diese auch nicht verpflichtet werden können, für die Kastration dieser Katzen zu sorgen. Jeder der mich persönlich kennt weiß, dass mir Tierschutz ein großes Anliegen ist und ich mit Tieren, sowohl mit Nutz- als auch mit Haustieren, immer schon sehr eng verbunden war. Daher werde ich auch weiterhin im Rahmen meiner Möglichkeiten für den Schutz aller Tiere eintreten!"

Zur Sache

Die im Tierschutzgesetz verankerte Kastrationspflicht bei Katzen mit Freigang besteht seit 2005.
Der Gesetzestext lautet:
Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.
Bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht wird eine Strafe in Höhe von bis zu 3900 Euro verhängt ( BGBL II, Nr. 486/2004 der Tierhaltungsverordnung).
Tötung von Katzen
Populationskontrolle durch Vergiften, Erschlagen, Ertränken usw. Ist nach Paragraph 6 des Tierschutzgesetzes STRAFBAR und mit einer Geldstrafe bis zu 7.500 Euro im Wiederholungsfall bis zu 15 000 Euro zu bestrafen!

Redebeitrag NR Martina Diesner-Wais zum Thema Kastrationspflicht:

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