Baby in zu niedriger Pflegestufe
AK erstritt 300 Euro mehr Pflegegeld

Tanja Feßl ist Bezirksstellenleiterin der AK Grieskirchen. | Foto: AKOÖ/Wolfgang Spitzbart
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Kürzlich wandte sich eine alleinerziehende Mutter aus dem Bezirk Grieskirchen an die Experten der Arbeiterkammer. Für sie war nämlich die geringe Bemessung des Pflegeaufwands für ihr schwer krankes Kind nicht nachvollziehbar.

BEZIRK GRIESKIRCHEN. Das Kind im Säuglingsalter, musste wegen eines Tumors behandelt werden. Operationen, Chemotherapie, Stammzellentherapie und die Nahrungsaufnahme über eine Sonde setzten dem kleinen Körper zu und forderten auch der Mutter Enormes ab. Sie musste das Kind mit deutlichem Mehraufwand betreuen, als das bei einem gesunden Baby erforderlich ist.

Die Frau stellte daher bei der Pensionsversicherungsanstalt, kurt PVA, einen Antrag auf Pflegegeld.  Die Verantwortlichen bescheinigten einen Pflegeaufwand von nur 93 Stunden im Monat – und gewährte somit lediglich Pflegegeld der Stufe 1. Für die Mutter war die geringe Bemessung des Pflegeaufwands nicht nachvollziehbar.

Klage gegen PVA-Bescheid

Also wandte sie sich an die Experten der Arbeiterkammer, kurz AK, Grieskirchen. "Die Mutter schilderte die Situation und den Pflegeaufwand ganz detailliert. Danach war ein deutlich höherer Pflegeaufwand gegeben. Also klagten wir gegen den Bescheid der PVA", sagt Tanja Feßl, Bezirksstellenleiterin der AK Grieskirchen. Ein neues, vom Gericht angeordnetes, medizinisches Gutachten bestätigte die Einschätzung der AK-Juristin, dass der Pflegeaufwand höher ist. Nach diesem Gutachten steht Pflegegeld der Stufe 3 zu – das sind monatlich aktuell 466,80 Euro, also um 304,30 Euro mehr als Stufe 1 – das sind aktuell 162,50 Euro.

Expertenrat bei Unklarheit

"Ich rate allen, sich bei Unklarheiten und Zweifeln rund um Pflegegeldeinstufungen an die AK zu wenden. Die Experten haben auch in diesem Bereich eine hohe Fachkenntnis und überprüfen die Bescheide der PVA. Sollte sich der Verdacht erhärten, dass eine Einstufung zu niedrig ist, gehen wir für die Menschen vor Gericht und klagen. Dieses Beispiel zeigt, dass diese Klagen oft erfolgreich sind und es für die Betroffenen dabei um viel Geld geht“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.

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