Tipps vom Profi
Ein Hund kommt ins Haus

- „Gemeinsames Trainieren stärkt die Hund-Mensch-Beziehung. Man bekommt Tipps fürs Training und auch für den Alltag“, sagt der Trainer und Obmann der Hundeschule St. Thomas Franz Mayr.
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Viele träumen von einem felligen Mitbewohner. Für diese Wohngemeinschaft gilt es, einiges zu beachten.
GRIESKIRCHEN/EFERDING. Franz Mayr, Trainer und Obmann der Hundeschule St. Thomas, betont die Bedeutung eines frühen Besuchs in der Hundeschule: „Gemeinsames Trainieren stärkt die Hund-Mensch-Beziehung. Man bekommt Tipps fürs Training und auch für den Alltag.“
Richtige Hundeschule finden
Es müsse bei einer guten Hundeschule möglich sein, ein kostenloses Schnuppertraining zu absolvieren, um herauszufinden, ob man sich dort wohlfühlt. „Man sollte bei Trainings zuschauen dürfen – am besten auch, wenn die Trainer mit dem eigenen Hund trainieren. Außerdem sollten es keine zu großen Trainingsgruppen bei einem Trainer sein“, sagt Mayr.
Dass es im Bezirk seines Wissens keine Freilaufzonen gebe, sei kein Problem: „Ich sehe dafür auch keinen Bedarf. Ein langer Spaziergang oder ein intensives Training bietet für Mensch und Hund sicherlich genug Auslastung.“ Wichtig sei jedoch, bei Spaziergängen auf das Oberösterreichische Hundehaltegesetz zu achten, das eine Leinen- und Maulkorbpflicht vorsehe, so der Hundeschulen-Obmann. „Die Gemeinden können aber zusätzlich noch eigene Regelungen vorschreiben“, erläutert er.

- Hunde sind treue Begleiter, bringen aber auch viel Verantwortung mit sich.
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Hund bei der Gemeinde anmelden
Wenn man einen Hund aufnimmt, der älter als zwölf Wochen ist, muss man ihn innerhalb von drei Tagen bei der Gemeinde anmelden. „Gewisse Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein. Unter anderem muss der Hundebesitzer einen Sachkundenachweis vorlegen. Diesen erhält man nach Belegen eines Kurses. Außerdem muss der Besitzer beweisen können, dass der Hund gechipt ist, dass er in der Tierdatenbank eingetragen ist, und die Versicherung muss belegt werden“, erklärt Christian Braun, Abteilungsleiter für Finanzen am Gemeindeamt Grieskirchen. Ist der Hund einmal angemeldet, hat der Besitzer eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten. Diese unterscheide sich in den Gemeinden: „Jede Gemeinde kann selbst entscheiden, wie hoch die Hundeabgabe ist. In Grieskirchen wird eine Pauschale von 30 Euro pro Jahr verlangt, wobei die Aufsichtsbehörde schon dazu drängt, die Hundeabgabe auf 50 Euro zu erhöhen, damit es im Bezirk keine zu großen Unterschiede bei den Gemeinden gibt“, führt Braun aus.
Zusätzlich benötige man eine Hundemarke, diese koste vier Euro. Mit der Marke könne die Gemeinde entlaufene Hunde auslesen und den Besitzer ausfindig machen.



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