Exotische Haustiere im Hausruck
Schlange und Vogelspinne im Kinderzimmer
Ob Krabbler oder Kriechtier – exotische Haustiere sind keine Seltenheit. Wichtig ist die richtige Beratung. Tipps dazu gibt Fachmann Erich Starlinger aus Aistersheim.
BEZIRKE GRIESKIRCHEN EFERDING (jmi). BEZIRKE. Es kreucht und fleucht, zischt und knackt, wenn man zu Erich Starlinger kommt. Der Spezialist für exotische Tiere hat in seiner Zoofachhandlung in Aistersheim an die 3.000 Vogelspinnen und rund 130 Schlangen. Dazwischen tummeln sich Geckos, Echsen, Leguane und Schildkröten – alle in eigenen Terrarien und Gehegen. Den Besuch bei ihm gibt es nur nach Terminvereinbarung: "Meine Kunden? Querbeet: Jugendliche, Erwachsene, Pensionisten. Vom normalen Durchschnittsbürger bis hin zum Rechtsanwalt, der ein Terrarium mit Exoten im Büro aufstellen will. Bei den Jugendlichen müssen natürlich die Eltern hinter der Kaufentscheidung stehen", erläutert Starlinger.
Der Experte erklärt seinen Kunden, welche Ausstattung und welches Futter sie brauchen, aber auch, welche Tiere für Neulinge geeignet sind. Das Exotische zieht an, das weiß Starlinger. Die Anfragen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Und: "In der Corona-Zeit ist es auf jeden Fall mehr geworden: Mehr Geld und Zeit sind vorhanden, Kinder brauchen eine Beschäftigung. Das vergangene Jahr war sicher das beste seit Beginn meines Zoofachhandels 2003", erzählt der Aistersheimer. Er beschreibt die Tiere – ob Gecko, Schildkröte oder Schlange – als Alternative zu Hund und Katze, etwa bei Tierhaarallergie. Zudem seien viele der Exoten pflegeleichter, brauchen nicht jeden Tag gefüttert werden.
Was Halter von exotischen Tieren beachten müssen, erklärt Starlinger im Video:
Meldepflicht für exotische Haustiere
Abgesehen davon, die richtige Ausstattung zu beschaffen, müssen Tierhalter ihre exotischen Tiere auf der Bezirkshauptmannschaft (BH) melden. "Es besteht grundsätzlich eine Meldepflicht für Tiere, die besondere Ansprüche an die Haltung fordern", erklärt Amtstierarzt Franz Gruber. Das sind nicht nur Schlangen, Vogelspinnen, Leguane, sondern ebenso Aras, Kakadus oder Graupapageien. "Jeder Züchter ist verpflichtet, die Meldeinfo an den Käufer weiterzugeben. Leider ist aber eine Dunkelziffer an nicht gemeldeten Tieren zu vermuten", sagt Gruber.
Die Meldung erfolgt durch ein Formular an die BH, die es an die Tierschutzombudsstelle OÖ weitergibt. Werden hier Mängel – etwa bei der Ausstattung – festgestellt, geht die Info zurück zur BH für eine Kontrolle. „Eine Meldung ist zwingend, eine Kontrolle nicht“, fügt Gruber an. Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe bis zu 3.750 Euro geahndet werden. "Strafen haben wir bis jetzt nicht ausgestellt, da bei uns keine Fälle bekannt sind", erklärt Bezirkshauptmann Christoph Schweitzer. 2019 wurden auf der BH insgesamt fünf Schlangen in den beiden Bezirken gemeldet, 2020 hingegen keine.
Vorträge für Schüler, FF und Polizei
Einblicke in die Welt der exotischen Tiere gibt Starlinger auch Schülern und Einsatzkräften mit Vorträgen. Er informiert Feuerwehr und Polizei, wie sie exotische Arten bei einem Einsatz erkennen und handhaben sollen. Vergangenes Jahr wurde etwa die FF Grieskirchen geschult. Schülern will der Fachmann im Biologieunterricht an den Schulen zeigen, wo und wie diese Tiere leben und welchen Stellenwert sie in der Natur haben. Der Aistersheimer ist sich sicher: "Wenn ich nur ein Kind überzeugen kann, Käfer, Ameise und Spinne so zu sehen, wie ich es erklärt habe, dann haben die Tiere auch eine Überlebenschance."
Zur Sache: Exotische Haustiere
Folgende Tierarten stellen besondere Ansprüche an Haltung und Pflege und dürfen nur nach vorheriger Meldung innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde gehalten werden:
- alle Wildtierarten der Säugetiere, ausgenommen Schalenwild, Bison und Streifenhörnchen
- alle Wildtierarten der Vögel, ausgenommen Arten der Unzertrennlichen, der Plattschweifsittiche, Wellensittiche, Nymphensittiche, Prachtfinken, Chinesischer Sonnenvogel, Chinesische Zwergwachtel und Diamanttäubchen
- alle Arten der Reptilien
- alle Arten der Lurche
- Fische, die in Freiheit mehr als einen Meter lang werden
Eine unterlassene Meldung des Tiers kann zu hohen Geldstrafen führen. Der Strafrahmen gem. § 38/3 Tierschutzgesetz beträgt bis zu 3.750 Euro. Im Wiederholungsfall können bis zu 7.500 Euro fällig werden.
Auch mit Exoten kommt Veranwortung
Kommentar von Julia Mittermayr
Schlangen, die aus der Toilette gucken? Klingt wie eine urbane Legende, geschah aber kürzlich einer Wienerin und einem Grazer am stillen Örtchen. Eine Horrornachricht für alle Schlangenphobiker kam Anfang Juli auch aus Oberösterreich: Ein junger Ennser starb nach dem Biss seiner Hausschlange. Sie sind zwar Wildtiere, aber die Haltung von Boa, Vogelspinne und Gecko ist heute bei Weitem nicht mehr so exotisch wie vor 20 Jahren. Genauso wie bei Hund und Katz sollte die Anschaffung bei kriechenden und krabbelnden Hausfreunden gründlich überlegt werden. Wie viel Aufwand bringt das Tier mit sich? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Ganz wichtig: Gerade Neulinge sollten sich beim Kauf eines exotischen Tiers von einem vertrauenswürdigen, erfahrenen Händler umfassend beraten lassen!
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