Corona-Krise
Schulen ergreifen nicht selbständig Maßnahmen
Tritt wie in der VS Gaspoltshofen oder der NMS Hofkirchen an der Trattnach ein Corona-(Verdachts-)Fall auf, ergreifen die Schulen nicht selbstständig Maßnahmen.
BEZIRKE GRIESKIRCHEN, EFERDING. Am 6. Oktober wurden laut Information des Landes Oberösterreich in Summe 19 Schüler sowie ein Mitarbeiter von 14 Schulstandorten positiv auf Covid-19 getestet. In dieser Liste befand sich auch die Volksschule Gaspoltshofen. Befragt nach dem Umgang der Schule mit diesem konkreten Fall gab Direktorin Brigitte Huemer keine Auskunft. Am 12. Oktober wurden in Summe 46 Schülerinnen und Schüler sowie vier Lehrkräfte von 32 Schulstandorten in Oberösterreich positiv auf Covid-19 getestet. Mehr über die Maßnahmen, die im Fall der Fälle zu ergreifen sind, verrät Direktorin Isabel Deinhammer aus der Volksschule Scharten.
„Mit Augenmaß betrachten“
An erster Stelle steht die Information der Bildungsdirektion und der Gesundheitsbehörde. „Die Schüler werden nicht pauschal nach Hause geschickt. Es gibt ein Handbuch mit einem genauen Ablauf, die Behörde informiert uns über die Vorgangsweise.“ Als größere Schwierigkeit sieht Deinhammer die für Herbst typische Häufung von Erkältungskrankheiten. „Nicht jede Erkältung kann ein Coronaverdacht sein. Wenn es keinen Kontakt zu einer positiv getesteten Person oder andere Verdachtsmomente gibt, gehen wir von einem typischen Herbstschnupfen oder Husten aus. Mit Fieber sollte generell kein Kind die Schule besuchen.“ Laut Deinhammer werden Erkältungen in Scharten mit Augenmaß betrachtet. Die meisten Eltern würden laut der Direktorin sehr vorsichtig sein und bei Symptomen einen Arzt aufsuchen. In der HTL Grieskirchen gab es laut Auskunft von Direktorin Barbara Egger bisher nur Verdachtsfälle aufgrund jahreszeittypischer Erkältungssymptomatik. „Wir haben Glück mit unserer Schulärztin, die sehr engagiert und gut erreichbar ist. Wenn Symptome nicht plausibel erklärbar und wir uns nicht sicher sind, wird der Schüler abgesondert und gemeinsam mit der Schulärztin eine Klärung versucht beziehungsweise 1450 kontaktiert“, gibt es laut Egger auch hier eine klare Vorgehensweise.
Gesundheitsbehörde entscheidet
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat einen Leitfaden unter dem Titel „Schule im Herbst“ erstellt. Darin ist festgelegt, dass beim Auftreten eines Corona-Verdachtsfalls die Schule verpflichtet ist, diesen bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen. Der betroffene Person ist bis zur Entscheidung der Behörde abzusondern und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzbedingungen zu beaufsichtigen. „Die Schule kann niemanden nach Hause schicken. Gibt es einen Verdachtsfall läuft in der restlichen Klasse der Unterricht weiter. Die Entscheidung, was passiert, trifft ausschließlich die Gesundheitsbehörde. Sie legt fest, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind. Und diesen Anweisungen ist Folge zu leisten“, antwortet Elisabeth Seiche von der Bildungsdirektion des Landes OÖ auf die Anfrage bei Bezirks-Schulqualitätsmanagerin Doris Aflenzer. „Je nach Sachlage verhängt die Gesundheitsbehörde eine Quarantäne über einzelne Schüler der Klasse oder eine ganze Klasse. Sie entscheidet auch, ob und welche Lehrkräfte vorübergehend zu Hause bleiben müssen. Das ist nicht die Entscheidung der Schule“, präzisiert Seiche.
„Dürfte keine Unterschiede geben“
Auf unsere Frage an Bezirkshauptmann Christoph Schweitzer, warum es angeblich zwischen den Bezirken zu unterschiedlicher Entscheidungen kommen würde, antwortet ein Sprecher des Krisenstabes des Landes OÖ. „Die Bezirkshauptmannschaften befolgen die Vorgaben des Bundes. Es dürfte keine Unterschiede geben, da diese Vorgaben für alle gleich sind.“ Es wird eingeräumt, dass es die Entscheidung der jeweiligen Behörde ist, ob in speziellen Bereichen etwa nur das Mindestmaß – den Verdachtsfall und die Kontaktpersonen I – oder großzügiger getestet wird. „Das ist ein Abwägen im Einzelfall, wodurch es zu Unterschieden kommen kann. Aber das hat auch alles Gründe und geschieht nicht willkürlich“, heißt es aus dem Krisenstab. Die Bildungsdirektion OÖ veröffentlicht wöchentlich die aktuell geltenden „Ampelfarben“ für Schulen. Mit 12. Oktober signalisiert die gelbe Ampel zusätzliche Verordnungen für den Bezirk Grieskirchen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der Klassen- und Gruppenräume ist trotz der grünen Ampel auch im Bezirk Eferding verpflichtend.
Zur Sache
Die Hotline der Bildungsdirektion OÖ ist von Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr erreichbar. Hier werden alle Fragen von Eltern, Schülern und Lehrkräften zu Corona beantwortet. Darüber hinaus kann die AGES-Hotline 0800 55 56 21 und das Coronatelefon 1450 angerufen werden. Beide Telefonnummern sind rund um die Uhr erreichbar. Schulen und Eltern finden auf der Homepage der Bildungsdirektion OÖ auch Links zu Dokumenten mit sehr ausführlichen Informationen rund um eine sichere Schule in Zeiten von Covid-19. Die Details über die behördliche Vorgehensweise bei bei SARSCoV-2 Kontaktpersonen finden sich im Dokument des Sozialministeriums. Eine Information über die Corona-Ampel für Schulen und welche Auflagen damit verbunden sind ist auf der Website der Bildungsdirektion OÖ ersichtlich.
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