Ab in den Stall
Erhöhte Geflügelpest-Gefahr für Bezirke Güssing und Jennersdorf
Die Bezirke Güssing und Jennersdorf gelten seit Ende Jänner als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko für das Auftreten der Geflügelpest. Die Einstufung hat die Agentur für Ernährung und Gesundheit (AGES) vorgenommen.
Geflügel muss in den Lockdown
Das heißt, dass Geflügel und Vögel in Gefangenschaft bis auf weiteres in geschlossenen oder überdachten Stallungen gehalten werden müssen. Das gilt für alle Betriebe und Haltungen mit 50 oder mehr Tieren.
Kein Kontakt zu Wildvögeln
Bei weniger als 50 Tieren gibt es Ausnahmen von der Stallpflicht, wenn Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und wenn das Geflügel durch Netze oder Dächer vor dem Kontakt zu Wildvögeln geschützt ist. Diese Tiere dürfen nur im Stall oder unter einem Unterstand gefüttert und getränkt werden. Denn Wildvögel - sie gelten als Hauptverbreiter des entsprechenden Influenza-Virus - dürfen nicht mit Futter oder Wasser in Berührung kommen, das für Hausgeflügel bestimmt ist.
Die Landwirtschaftskammer rät, auch Geflügel in Kleinst- und Privathaltungen bis zum Ende der Winterzeit freiwillig unter Dach zu halten, um jeden Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.
Im Burgenland gibt es etwa 2.400 Geflügelhalterinnen und -halter. Bisher ist im Land noch kein Fall von Geflügelpest aufgetreten. In ganz Europa wurden von Oktober bis Dezember 2022 insgesamt 1.178 Fälle registriert. In Österreich sind aktuell 70 Fälle aktenkundig. Experten der AGES rechnen mit einem deutlichen Anstieg der Ausbruchszahlen. Der milde Winter habe die Ausweich- und Wanderungsbewegungen von Zugvögeln verändert, heißt es.
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