Gloriette-Gutscheine nicht wegwerfen
Mit dem Konkursantrag des Hemden- und Blusenerzeugers "Gloriette" erlischt auch die Gültigkeit von bereits bezahlten Einkaufsgutscheinen. Theoretisch könnten die Bons zwar als Forderung in das Konkursverfahren eingebracht werden, aber die Chancen, sie in vollem Wert abgelöst zu bekommen, sind gering.
Konsumentenschutz-Landesrätin Verena Dunst rät trotzdem, bereits gekaufte und bezahlte Gutscheine aufzuheben. "Es hat bereits Fälle gegeben, wo der neue Besitzer eines Unternehmens eine Lösung für solche Fälle angeboten hat", so Dunst.
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