Uhudler-Rodungen nun endgültig fixiert

Für die rund 30 angezeigten Uhudlerbauern im Südburgenland ist nun die letzte Hoffnung geschwunden. Die obersten Gerichtshöfe als letzte Instanzen haben ihre Beschwerden gegen die von der Bezirkshauptmannschaften verhängten Rodungsaufträge zurückgewiesen. Die Weinbauern müssen ihre illegal nachgepflanzten Weingärten daher roden.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung von sechs Beschwerden mit der Begründung abgelehnt, dass die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage davon nicht zu erwarten sei. Der Verwaltungsgerichtshof hat fünf Revisionen als unzulässig zurückgewiesen, weil keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgeworfen worden sei.

Neuauspflanzung limitiert

In einem Ertragsweingarten dürfen laut geltender Gesetzeslage nur bestimmte Direktträger-Rebsorten ausgepflanzt werden. Diese sind in einer Verordnung der Landesregierung genannt. Ripatella als gängigste Uhudlersorte - um ihn geht es in den Verfahren - gehört nicht dazu. Weingärten mit Ripatella dürfen zwar bis 31.12.2030 bestehen bleiben, dürfen aber nicht neu oder wieder ausgepflanzt werden.

Über die Frage, wie der Uhudleranbau über 2030 hinaus legalisiert werden kann, gibt es weiterhin keine rechtliche Klarheit. Das EU-weit geltende allgemeine Verbot von Direktträger-Sorten - die Uhudler-Ausnahme für Österreich ist nur befristet - dürfte schwer auszuhebeln sein.

Rebsorten-Kreuzungen

Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ) favorisiert daher den Anbau von bestimmten Rebsorten-Kreuzungen, aus denen legal Uhudler produziert werden kann, weil sie Spuren von Edelwein enthalten. "Das Bundesamt für Weinbau hat bereits eine Reihe von Rebsorten identifiziert, die dieses Kriterium erfüllen. Einige wie etwa Delaware könnten bei uns in den nächsten Jahren schrittweise ausgepflanzt werden", so Dunst.

In die betroffenen Weingärten werden demnächst Mitarbeiter des Bundesamts für Weinbau ausschwärmen. Sie sollen prüfen, ob die Reben auch Delaware-Blätter tragen. "Solche Reben brauchen nicht gerodet zu werden", betont Dunst.

Obstwein-Deklaration

ÖVP-Agrarsprecher LAbg. Walter Temmel glaubt hingegen an die Obstwein-Variante als rechtlich möglichen Ausweg. „Der Lösungsvorschlag, nämlich die Deklarierung des Uhudlers als Obstwein, liegt seit langem auf dem Tisch."

Streit wird heftiger

Der Streit darüber droht mittlerweile in parteipolitisches Fahrwasser abzugleiten. "Dunst bleibt einen dringend nötigen Plan zur Lösung schuldig und betreibt inhaltslose Selbstdarstellung“, so Temmel.

„Temmel verunsichert die Uhudler-Winzer. Billige schwarze Parteipolitik auf dem Rücken der Betroffenen hat hier rein gar nichts verloren“, repliziert Dunst.

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