Zeitgewinn bei der Uhudler-Rettung
Die endgültige Entscheidung über die Rodung von Anbauflächen wird noch einige Monate dauern.
Die drohende Rodung von Uhudlerrebflächen in den Bezirken Güssing und Jennersdorf ist zumindest aufgeschoben. Mehrere der über 20 erstinstanzlich verurteilten Weinbauern, die illegal zusätzliche Flächen bepflanzt hatten, haben beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Berufung eingelegt.
Letztentscheidung beim Verwaltungsgerichtshof
"Ich rechne nicht damit, dass eine Entscheidung in den nächsten drei bis sechs Monaten fällt", sagte Anwalt Wolfgang Dax bei einem Treffen von Uhudlerbauern in Moschendorf.
Diese Atempause soll genützt werden, um eine neue rechtliche Basis für den Uhudleranbau zu schaffen. Bekanntlich ist die Uhudlerproduktion aus den Rebsorten Concordia, Elvira, Ripatella und Delaware nur bis zum Jahr 2030 erlaubt.
Obstwein: Ja oder nein?
Zwei mögliche Auswege bieten sich an: die vom früheren Agrarlandesrat Anfreas Liegenfeld (ÖVP) vorgeschlagene Deklaration als Obstwein oder die Novellierung der burgenländischen Weinbauverordnung, die die Sortenzulassung regelt.
Frist bis 30. September
Die Grundsatzentscheidung dafür will Liegenfelds Nachfolgerin Verena Dunst (SPÖ) den Uhudlerbauern selbst überlassen. "Bis 30. September läuft dafür die Frist", so Dunst. Auf dieser Meinungsbasis soll dann bis Jahresende eine von Anwalt Dax vorbereitete rechtliche Neuordnung beschlossen werden.
Eine Garantie für die langfristige Uhudler-Absicherung bietet aber weder die eine noch die andere Variante. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Deklarierung als Obstwein EU-rechtlich hält. Denn damit würde der Markt für sämtliche Direktträger europaweit geöffnet", meint Dax.
EU muss zustimmen
Für den Weg über die burgenländische Weinbauverordnung sei er "zuversichtlich, aber nicht ganz sicher". Der Uhudleranbau müsste jedenfalls weiterhin auf die beiden südlichsten Bezirke beschränkt werden. Um eine novellierte burgenländische Verordnung zu Fall zu bringen, müsste die EU ein Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof einbringen. "Und das wird sie nicht", ist Dax überzeugt.
Namens der ÖVP erwartet Agrarsprecher Walter Temmel "Vorschläge für eine rechtssichere Lösung.“
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